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BGH: Aufarbeitung von Fahrzeugkomponenten

BGH, Urteil vom 14.12.2006 – I ZR 11/04 – Aufarbeitung von Fahrzeugkomponenten (OLG Düsseldorf)
GMV Art. 9 Abs. 1, Art. 12 lit. b, 90 Abs. 1 und 2, Art. 92 lit. a; Brüssel-I-VO Art. 6 Nr. 1; MarkenG § 14 Abs. 1, § 23 Nr. 2

a) Werden mehrere Konzernunternehmen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten mit der Begründung in Anspruch genommen, sie hätten auf verschiedenen Absatzstufen in einer „Verletzerkette“ (hier: Aufarbeitung und Vertrieb von Komponenten der Brems- und Fahrwerkssteuerung für Lkw) zusammengewirkt und dabei eine Markenverletzung begangen, ist der besondere Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art. 6 Nr. 1 Brüssel-I-VO begründet.

b) Befindet sich auf aufgearbeiteten Fahrzeugkomponenten neben der Marke des Herstellers die Marke des aufarbeitenden Unternehmens, deutet dies für den gewerblichen Nachfrager solcher Austauschteile darauf hin, dass sich die Herstellermarke nicht auf den Aufarbeitungsvorgang bezieht.

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BGH: SodaStream Urteil vom 24.06.2004 – I ZR 44/02

BGH, Urteil vom 24.06.2004 – I ZR 44/02SodaStream (OLG Hamm)
MarkenG § 14 Abs. 3, § 24 Abs. 1

a) Eine auf Waren und Leistungen bezogene herkunftshinweisende Funktion einer Marke kann dadurch teilweise aufgehoben werden, daß unter Beibehaltung der Marke auf der vom Markeninhaber in Verkehr gebrachten Ware ein weiteres Zeichen angebracht und damit deutlich gemacht wird, daß die herkunftshinweisende Wirkung der ursprünglichen Marke beschränkt ist.

b) In dem Wiederbefüllen eines Gaszylinders zum Einsatz in einem Besprudelungsgerät liegt der bestimmungsgemäße Gebrauch und damit keine der Erschöpfung entgegenstehende Veränderung des mit einer Marke versehenen Zylinders.

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