Archiv der Kategorie: Abmahnmonitor

Du bist Deutschland vs Du bist Terrorist

Netzpolitik berichtet unter der Überschrift „Du wirst abgemahnt de“ über einen Versuch der Macher der Kampagne „Du bist Deutschland“ die Internetseite dubistterrorist.de per angedrohter Abmahnung stillzulegen. Unter der Domain dubistterrorist.de hat der Designstudent Alexander Lehmann eine „Kampagne gegen Terroristen“ nebst einem vielbeachteten Video (Du bist Terrorist) ins Leben gerufen.

Lehmanns Film bringt die Sache knapp und vollständig auf den Punkt und zeigt einmal mehr, dass nichts so sehr beißt wie die Realsatire: Zusammengenommen stellen sich all die Schutzmaßnahmen für den Bürger als höchst bedrohlich dar. Denn man kann – frei nach der Social-Marketing-Kampagne „Du bist Deutschland!“ – natürlich all die Gesetze und Initiativen als Äußerungen des Staates begreifen, mit denen er sein Bild vom Bürger beschreibt.

(SPON)

Die Agentur beruft sich auf die eingetragene Marke „Du bist Deutschland“ und forderte Lehmann auf, innerhalb von drei Tagen jeden Bezug zur „Du bist Deutschland“ – Kampagne zu entfernen und die Domain dubistterrorist.de nicht mehr zu verwenden. (Netzpolitik)

Für die Agentur der Kampagne „Du bist Deutschland“ ist unter der Registernummer 305265601 die Wort-/Bildmarke

WBM Du bist Deutschland

für jede Menge Klassen (41, 9, 14, 16, 18, 25, 28, 35, 38, 39, 43) eingetragen.

Ob die Agentur allerdings mit ihrem Vorgehen eine Abmahnung anzudrohen den richtigen Weg gewählt hat, ist fraglich. Die Domain dubistterrorist.de mit markenrechtlichen Ansprüchen abzuschiessen dürfte schwer werden. Hinter den Voraussetzungen für eine Markenverletzung wie dem Vorliegen einer Verwechslungsgefahr und der geschäftlichen Nutzung stehen grosse Fragezeichen, zudem steht hier die Kunstfreiheit im Raum.

Wahrscheinlich ist eher, dass hier ein weiterer Streisand-Effekt eintritt: Das Ziel wird verfehlt, dafür gibt es jede Menge Negativ-PR.

Update Die Agentur hat schnell reagiert. Ein klärendes Telefonat mit der Agentur hat nun zu einer Lösung geführt: Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“ vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt.

DSDS vs. DSDS-News: Markenrecht und Fanseiten

RTL verteidigt die Superstar-Marke: Die RTL Television GmbH macht ihre Rechte an der Marke DSDS geltend und geht gegen den Betreiber der „Deutschland sucht den Superstar“ Fanseite dsds-news.de vor. Mit einer Abmahnung wird die Abgabe der üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schließung und Übertragung der Domain dsds-news.de gefordert.

Abmahnung von Fanseiten

Im Internet existieren zahlreiche Fanseiten, in denen Fans Ihren Lieblingsstars, -filmen, -serien oder -bands huldigen und sich austauschen. Und nicht selten wird eine Fanseite Opfer einer Abmahnung. Die Abmahnung von dsds-news ist nicht die erste Abmahnung einer Fanseite und wird bestimmt auch nicht die Letzte bleiben. RTL reiht sich vielmehr in die Linie von Warner Bros. gegen Harry Potter-Fanseiten, Endemol gegen Big Brother-Fanseiten und anderen Rechteinhabern ein, die statt auf Kooperation auf Konfrontation gesetzt haben.

Im folgenden sollen die rechtlichen Probleme bei Fanseiten näher beleuchtet werden.

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HARDCORE als rechte Marke

Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck HARDCORE könnte demnächst Gegenstand von Abmahnungen werden.

Laut einem Bericht in der taz erhielt ein Online-Shopbetreiber vor wenigen Tagen von einer seiner Lieferfirmen eine Mail mit dem Hinweis, dass von ihm angebotene Artikel mit dem Schriftzug Hardcore „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter“ verstoße. Sollte das Shirt nicht verschwinden, könnten ihm „erhebliche Abmahnkosten“ ab 1.000 Euro aufwärts drohen, hieß es in dem Schreiben.
Die taz berichtet weiter, dass der Begriff HARDCORE beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) von einen Rechtsextremen angemeldet worden sei, der auch ein Versandhaus mit einschlägigen Szeneartikeln betreibe.
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UPDATE! Netbook Abmahnung durch Psion

Update: Dell geht nun auch in Europa gegen die Marke „Netbook“ vor und hat am 18.02.2009 einen Löschungsantrag beim zuständigen Marken­amt der Europäischen Union (HABM) eingereicht. Jetzt ist Psion am Zug und muss nachweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre rechtserhaltend für die eingetragenen Waren benutzt worden ist. (via Markenblog)

Update: Take action: Save the Netbooks campaign. (via IPKat)

Update: Dell beantragt Löschung der Marke „Netbook“ (USA)
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