Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

Im Zeichen des O

Heute feiert Amerika die Amtseinführung von Barack Obama. Aktuelle Informationen, eine interaktive Karte mit dem Ablauf der Veranstaltung und jede Menge Hintergrundberichte finden sich in dem „The Inauguration„-Special der New York Times. Absolut sehenswert ist auch die tolle Bilderserie „Inaugural Preparations“ in The Big Picture.

Eine schöne Sammlung von Werbeaktionen, die von der Obama-Mania profitieren möchten, hat off the record zusammengetragen. Ganz weit vorn ist Pepsi mit neuem Smile-O-Logo, der Refresh Everything Kampagne bei Youtube und „Yes you can“-Werbespots.

Mit dabei sind aber auch IKEA mit einer neuen Einrichtung für das Oval Office und das Legoland in Carlsbad, wo die Vereidigungszeremonie mit Legosteinen nachgebaut wurde.

Wer jetzt hungrig geworden ist: Hier gibt es den offiziellen Inaugurations-Speiseplan. Infos zu den Rezepten für das „Inaugural Luncheon“ zu Ehren Barack Obamas hat Spiegel online.

EuGH: Wellness

EuGH, Urteil vom 15.01.2009 – C?495/07 –
Marken – Richtlinie 89/104/EWG – Art. 10 und 12 – Verfall – Begriff der ‚ernsthaften Benutzung‘ einer Marke – Anbringung der Marke auf Werbegegenständen – Gegenstände dieser Art, die kostenlos an Käufer anderer Waren des Markeninhabers abgegeben werden

Die Art. 10 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke, wenn er diese auf Gegenständen anbringt, die er den Käufern seiner Waren kostenlos mitgibt, diese Marke für die Klasse, zu der die betreffenden Gegenstände gehören, nicht ernsthaft benutzt.

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Google Adwords: Der Tag der Entscheidung naht

In Sachen Google Adwords hat der Bundesgerichtshof (BGH) den lange erwarteten Termin zur Verkündung einer Entscheidung bekannt gegeben.

Aus der Pressemitteilung 10/2009 vom 15.01.2009:

Verkündungstermin: 22. Januar 2009
(Verhandlungstermin: 9. Oktober 2008)

I ZR 125/07

LG Braunschweig – 9 O 2382/06 – Entscheidung vom 7. März 2007
OLG Braunschweig – 2 U 24/07 – Entscheidung vom 12. Juli 2007

Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke „bananabay“. Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene Marke als so genanntes Adword. Wenn der Nutzer der Suchmaschine einen Suchbegriff eingibt, der mit einem von einem Anzeigenkunden angegebenen Adword übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste in einem mit „Anzeigen“ überschriebenen gesonderten Bereich die Werbeanzeigen derjenigen Kunden, die das Adword bei Google angemeldet haben. Die Klägerin sieht in dem Vorgehen der Beklagten eine Verletzung ihrer Marke. Sie begehrt Unterlassung und Schadensersatz.

Das Berufungsgericht hat eine Verletzung der Marke der Klägerin bejaht. Durch ihre Nutzung als Adword locke die Beklagte Interessenten auf ihre Homepage und zu ihrem Angebot. Es bestehe auch die Gefahr, dass Internetnutzer das Angebot der Beklagten mit dem der Klägerin verwechselten. Diese Gefahr werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Werbung der Beklagten nicht in der Trefferliste, sondern gesondert unter der Rubrik „Anzeigen“ erscheine.

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OLG Braunschweig: Umfang des Löschungsanspruchs bei Teilbenutzung einer Marke

OLG Braunschweig, Urteil vom 18.11.2008 – 2 U 40/07Rounder (Landgericht Braunschweig)
§§ 55 Abs.1 und Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 und 26 MarkenG

Leitsätze:

1. Wird eine Registermarke weder vollständig unbenutzt noch im vollen Umfang der eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt, scheidet eine vollständige Löschung gemäß §§ 55 Abs.1 und Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 und 26 MarkenG aus.

2. Ob und in welchem Umfang bei einer Benutzung der Registermarke für einen Teil der eingetragenen Waren ein Teillöschungsanspruch besteht, ist entsprechend der vom Bundesgerichtshof zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes entwickelten erweiternden Minimallösung zu prüfen (so jetzt auch BGH, Urt. v. 1004.2008- I ZR 167/05 – LOTTOCARD – zitiert bei Juris).

3. Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ergibt sich, dass bei einer Teilnutzung der Registermarke kein Löschungsanspruch für Waren und Dienstleistungen besteht, die in ihren Eigenschaften und Zweckbestimmungen mit den Waren und Dienstleistungen übereinstimmen, für die die Benutzung erfolgt (gleicher Produktbereich) oder der Bereich der Waren und Dienstleistungen, für die keine Benutzung besteht, sich nicht klar als Unterkategorie definieren und damit eingrenzen lässt.

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Im Interview: Raimund Lutz, Präsident des Bundespatentgerichts

Zur künftigen Entwicklung der Verfahren im Markenrecht:

„Ich denke, der Tiefpunkt ist erreicht und die Zahl der Verfahren wird künftig wieder ansteigen. Bislang hatten wir es hauptsächlich mit Eintragungsverfahren zu tun, also mit Markenanmeldungen und der Frage, ob eine Marke in das Register eingetragen werden kann. Künftig wird es vermehrt darum gehen, diese Marken am Markt durchzusetzen und abzugrenzen gegen vergleichbare Marken.“

Raimund Lutz, Präsident des Bundespatentgerichts. (Vollständiges Interview in Markenartikel 5/2008)

Dinnershow Do Brazil

Registernummer: 302008032657
Wort-/Bildmarke: DO BRAZIL
WBM DO BRAZIL
Anmeldetag: 19.05.2008
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: 35: Werbung, Geschäftsführung, Büroarbeiten
41: Veranstaltung von Unterhaltungsshows
43: Verpflegung von Gästen

Die Dinnershow „Do Brazil„, die mit dem Namen des Fußballprofis Giovane Elber geworben hat, stellt nur drei Monate nach dem Start den Spielbetrieb ein und meldet Insolvenz an. (sueddeutsche.de)

Links 2-09

Endstation rechts und die Nazi-Satire Storch Heinar: Interview mit Mathias Brodkorb

Logodesign für 79 EUR? Interessante Diskussion im Design Tagebuch. Bei diesem Preis sollte man gleich auch etwas Geld für einen Markenanwalt zurücklegen. Nur so als Tipp.

Mehr Möpse… Werbung für Wonderbra. SFW, also ruhig klicken. (via off the record)

Überlebt: Ost-Marken, die auch nach der Wende erfolgreich sind (via Class 46)

Schön bunt das neue Favicon von Google. Mit gefällt’s. (Vergleich via Brand New)

Abgesehen von markenrechtlichen Fragen: Die Schönheit liegt im Auge des Betrachters … Vasen mit Rock Band Logos (Neatorama)

BPatG Entscheidungen 3/2009

Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 3. Woche 2009:

Schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 27.08.2008 – 27 W (pat) 118/08
WBM "hotelberlinberlin" (Bildmarke HOTEL BERLIN, BERLIN) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 43, 41, 25, 35, 44. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 27 W (pat) 118/07 – Wortmarke LSA Profil für Waren der Klasse 9. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 25/08 – (Wort-/Bildmarke ARTLAND) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.11.2008 – 26 W (pat) 28/08making EXPerts hinsichtlich der Waren „Bekleidungsstücke einschließlich T-Shirts und Sportbekleidung, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“ sowie hinsichtlich der Dienstleistungen der Klassen 36, 39 und 43 (…) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.11.2008 – 28 W (pat) 255/07 – (Wort-/Bildmarke DLT) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 8 und 37. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.11.2008 – 28 W (pat) 263/07 – (Wort-/Bildmarke dt ESTABLISHED IN 1900) für Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 6, 37 und 42. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 28 W (pat) 9/08SYNTAN BPatG Volltext

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 67/07 – (dreidimensionale Marke „Glasflasche„) BPatG Volltext

Keine Verwechslungsgefahr:

BPatG, Beschluss vom 18.12.2008 – 24 W (pat) 10/06WBM Hallo Robbie! (Wort-/Bildmarke Hallo Robbie!) ./. Wortmarke „Robby“ und Wortmarke „ROBY“ BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.10.2008 – 26 W (pat) 74/07Power O2 / (Wort-/Bildmarke PO2WER) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 90/07JULKA / JULISCHKA BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.10.2008 – 26 W (pat) 89/07Rio Secco / (Wort-/Bildmarke Bro-Secco) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.10.2008 – 27 W (pat) 139/07TIME OUT / 1. TIMEZONE, 2. TIMEZONE. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.07.2008 – 27 W (pat) 115/07
Mediline (Mediline) / medi (medi). BPatG Volltext

Sonstige

BPatG, Beschluss vom 16.12.2008 – 28 W (pat) 219/07Trabant 601 deluxe – keine Löschung wegen bösgläubiger Markenanmeldung. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 24 W (pat) 65/06 – (IR-Wortmarke) FLOORTEC. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 26 W (pat) 8/08 – Positionsmarke für die Waren „Glaswaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, insbesondere Trinkgläser“. BPatG Volltext, siehe auch BPatG – 26 W (pat) 10/08BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 24.09.2008 – 26 W (pat) 21/08 – verspätete Zahlung der Beschwerdegebühr. BPatG Volltext, siehe auch BPatG – 26 W (pat) 14/08BPatG Volltext und BPatG – 26 W (pat) 13/08BPatG Volltext

BGH: Eintragungsfähigkeit einer Buchstabenkombination für Firma – „HM & A“

BGH, Beschluss vom 08.12.2008 – II ZB 46/07 – (OLG Hamm)
HGB §§ 17, Abs. 1, 18 Abs. 1

Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung – und damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr – für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zu, wenn sie im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zur Identifikation der dahinter stehenden Gesellschaft ohne Schwierigkeiten akzeptiert werden kann. Hierfür reicht als notwendige, aber zugleich hinreichende Bedingung die Aussprechbarkeit der Firma im Sinne der Artikulierbarkeit (hier: „HM & A“ bei einer GmbH & Co. KG) aus.

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