Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

BPatG 28 W (pat) 233/07: MINI PLUS

BPatG, Beschluss vom 04.02.2009 – 28 W (pat) 233/07MINI PLUS
§ 8 abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Leitsätze:

1. Das Tatbestandsmerkmal „jegliche“ i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG lässt nicht den Schluss zu, dass bereits jede noch so geringe, irgendwie geartete Unterscheidungskraft ausreichend wäre, um die markenrechtliche Herkunftsfunktion erfüllen zu können. Vielmehr muss bei der Auslegung dieses Rechtsbegriff berücksichtigt werden, dass die Herkunftsfunktion der Marke stets im Vordergrund stehen muss, während weitere mögliche Funktionen – wie etwa eine anpreisende oder produktbeschreibende Funktion – daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen.

2. Ergeben die Feststellungen zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft keinen eindeutigen Nachweis dafür, dass die Marke die Herkunftsfunktion erfüllen kann und dass diese Herkunftsfunktion im Vordergrund steht, widerspricht die beantragte Eintragung ins Register dem im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu berücksichtigenden Interesse, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren.

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LG Düsseldorf: Werbung mit „Worldwide Patent“ ist irreführend, wenn Patent noch nicht erteilt ist

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2008 – 4b O 210/07
§ 5 Abs. 1 UWG

Die Werbung mit dem Logo des Europäischen Patentamtes in Verbindung mit der Bildunterschrift „Worlwide Patent“ ist irreführend, solange lediglich eine (offengelegte) Anmeldung eines Patents vorliegt, aber noch kein Patentschutz erteilt wurde.

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Kammergericht Berlin: Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und test

Das Kammergericht Berlin hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und der Stiftung Warentest zur Frage der Verwendung des Begriffs „Test“ als Titel einer Zeitschrift entschieden.

Die Klage der Stiftung Warentest, die gegen die Verwendung des Titels „Auto Test“ vorgegangen war, wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zwischen den Titeln „Test“ und „Auto Test“ keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist, da der Begriff „Test“ allein inhaltsbeschreibend ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Springer-Anwalt Cornelis Lehment zu der Bedeutung des Urteils:
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50 Jahre Barbie Puppe

Registernummer: 853093
Wortmarke: Barbie
Tag der Eintragung: 19.12.1968
Klasse: 28 Puppen, Puppenkleidung, Puppenzubehör
Inhaber: Mattel, Inc., El Segundo, Calif., US

Registernummer: 1173089
Wort-/Bildmarke: WBM Barbie
Tag der Eintragung: 05.03.1991

50 Jahre Barbie: Mattel feiert die Superpuppe

Sie inspirierte Andy Warhol und Karl Lagerfeld, spielte die Hauptrolle in mehr als einem Dutzend Filmen von „Rapunzel“ bis „Schwanensee“ und tummelt sich auf tausend YouTube-Kanälen. Heute wird sie 50: Miss Millicent Roberts, besser bekannt als Barbie. Am 9. März 1959 stellte Mattel auf der New Yorker Spielzeugmesse American Toy Fair das Fräuleinwunder aus Plastik erstmals vor, ein hüftsteifes Anziehpüppchen mit Pferdeschwanz.

(via)

Barbie TV-Spot von 1959:

Links 10-09: Al Ries, Google sucht, Kneipp, Hulu, Heidi Klum

Kolumne What’s Love Got to Do With It? Consumers Fall for the Brands That Are First in Their Minds (via Nigel Hollis)

Google #1: Google sucht per Anzeige Autoren gedruckter, aber nicht mehr lieferbarer Bücher. (via)

Google #2: Why I Sued Google (and Won) (via)

Kneipp auf Partnersuche Mit Müsli, Brot und Wasser will Kneipp seine Produktpalette ausweiten. Das Recht dazu hat der Namensgeber selbst in Sütterlin verfasst. (via)

What’s a Hulu? The Origins of 8 High-Tech Names (via)

Bra Design 101 with Heidi Klum Heidi alias Dr. Klum baut den perfekten BH. Nicht schlecht gemachter Spot für Victoria’s Secret. (Heidi´s secret victory, via Werbeblogger)

BPatG Entscheidungen 10/2009

In der 10. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 57/09Du bist Niedersachsen Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 62/09ROCK ON SNOW für Klasse 9: Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Klasse 16: Druckereierzeugnisse; Photographien; Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Klasse 41: Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 39/09learning for leading BPatG Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 26.02.2009 – 32 W (pat) 125/07 – Wortmarke medi-LIVE-talk ./. 1. medi.eu 2. medi-Verband 3. Wort-/Bildmarke medi Ich fühl mich besser 4. Wortmarke World of medi 5. Firmenkennzeichen „mediBPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 27 W (pat) 51/08 – Wortmarke Corner’s Coffee ./. Wort-/Bildmarke Coffee Corner BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.04.2008 – 28 W (pat) 224/07 – Wortmarke sabs ./. ABS BPatG Volltext

Keine Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 23.02.2009 – 30 W (pat) 75/07Laura’s Girls . /. LAURA Volltext

Sonstige

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 26 W (pat) 94/06ACHKARRER CASTELLO für „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“. Zum Löschunggrund wegen Täuschungsgefahr Volltext

BPatG 33 W (pat) 57/07: Farbe Lila

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 57/07Farbmarke „Farbe Lila“
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Ein nachgewiesener Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % reicht auf einem sehr engen Warengebiet (hier Tapetenkleister) aus, um eine Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke (hier: Farbe Lila Pantone 258) zu bejahen, wenn weitere maßgebliche Gesichtspunkte hinzukommen, insbesondere eine überragende Stellung im Markt mit einem Marktanteil zwischen 59 und 71 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.

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OLG Frankfurt am Main: Belästigende Werbung für Grabsteinaufträge

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2009 – 6 U 90/08
UWG 7

Leitsatz:

Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben – soweit sie sachlich gehalten sind – dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

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