Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

Links 23-09: Produktpiraterie-Karte, Tipps fürs Personal Branding, Autowerbung, Quicktime Logo, Vintage Signs, Crocs Inc., Bild dir deine Werbung

Live-Produktpiraterie-Karte zu Beschlagnahmefällen: Das Counterfeiting Intelligence Bureau (CIB) der Internationalen Handelskammer (ICC) hat eine Karte entwickelt, die auf aktueller Basis Auskunft über die Anzahl der weltweit gemeldeten Beschlagnahmen gibt. (gefunden im Markenblog)

Schutzzeichen – 30 Tipps fürs Personal Branding via Twitter

Autowerbung aus den guten alten Zeiten: „Beep Beep! EEEYYOWWWW! Plymouth tells it like it is.“

The evolution of the Quicktime logo: 20-Second Simplicity

Marken-Zeitreise: 60 Rare and Unusual Vintage Signs

Leicht, bequem, lustig und ziemlich hässlich: Die Erfolgsgeschichte der Schuhmarke Crocs Inc. aus Boulder, Colorado.

Bild dir deine Werbung. Die Sieger:

Markennamen in Facebook: Die eigene Facebook URL

Markeninhaber aufgepasst: Das Social Network Facebook führt ab kommenden Samstag, dem 13.06.2009, Klarnamen für die Mitgliederprofile und -Seiten ein. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Statt der bisherigen kryptischen Zahlenkombinationen (www.facebook.com/profile.php?id=123456789) sind Klarnamen von Profilen (www.facebook.com/meinname) leichter zu merken und aufzufinden. Zudem wird das Auffinden über Suchmaschinen wie Google und Bing erleichtert.

Die wichtigsten Informationen zu der Vergabe der Nutzernamen:

Der „Namens-Landrush“ beginnt ab 6 Uhr am Samstag, dem 13. Juni 2009, auf der Seite www.facebook/username.

Die Nutzernamen werden nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.

Für jede Profil kann ein Klarname nur einmal vergeben werden. Der Klarname muss mindestens fünf Zeichen enthalten (zulässig sind: A-Z, 0-9, „.“).

Vorsicht bei der Wahl des Nutzernamens. Nach derzeitigem Stand soll es nicht möglich sein, den Namen zu ändern oder zu übertragen. Weitere Informationen zur Vergabe der Facebook Nutzernamen finden sich hier.

Für Markeninhaber wird es nun spannend. Um ein „Markengrabbing“ zu verhindern, also dass Dritte Profilseiten mit geschützten Marken- und Firmennamen anlegen, ist es wichtig, sich als Rechteinhaber rechtzeitig seinen Markennamen bei Facebook zu sichern.

Um schon im Vorfeld ein Markengrabbing zu unterbinden, bietet Facebook deshalb ein Formular für Markeninhaber an, um die Registrierung von Marken als Nutzername zu verhindern (Preventing the Registration of a Username). Die Sicherung einer Marke auf diesem Weg ist dringend zu empfehlen. Ansonsten besteht das Risiko von langwierigen und ärgerlichen Auseinandersetzungen mit besetzten Profilnamen.

EuGH: Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke – Lindt GOLDHASE

Bei der Beurteilung der Frage, ob der Anmelder im Sinne von Art. 51 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke bösgläubig ist, ist das nationale Gericht gehalten, alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die dem von ihm zu entscheidenden Fall eigen sind und zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke vorliegen, insbesondere

– die Tatsache, dass der Anmelder weiß oder wissen muss, dass ein Dritter in mindestens einem Mitgliedstaat ein gleiches oder ähnliches Zeichen für eine gleiche oder mit dem angemeldeten Zeichen verwechselbar ähnliche Ware verwendet,

– die Absicht des Anmelders, diesen Dritten an der weiteren Verwendung eines solchen Zeichens zu hindern, sowie

– den Grad des rechtlichen Schutzes, den das Zeichen des Dritten und das angemeldete Zeichen genießen.

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 – C-529/07 – Lindt GOLDHASE
„Dreidimensionale Marke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 51 Abs. 1 Buchst. b – Für die Beurteilung der ‚Bösgläubigkeit‘ des Antragstellers bei der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke erhebliche Kriterien“

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LG München I: Verwechslungsgefahr zwischen der Zeitschrift „SUPERillu“und Titeln mit dem Bestandteil „Illu“

Zwischen dem bekannten Titel „SUPERillu“ und Zeitschriften dem Bestandteil „Illu-“ (hier: „TV-Illu“, „Fernseh-Illu“, „Illu der Stars“, „Illu mit Herz“ und „Illu von heute“) besteht zumindest mittelbare Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG.

Bei der Bezeichnung „Illu“ handelt es sich um keine gebräuchliche Abkürzung von „Illustrierte“, sondern um eine Wortschöpfung, die der angesprochene Verkehr allein mit dem klägerischen Titel in Verbindung bringt.

Landgericht München I, Urteil vom 19.05.2009 – 33 O 8796/08SUPERillu
§ 15 Abs. 4, 2, § 5 Abs. 1, 3 MarkenG

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Haribo Dropje: Rechtsstreit um Verpackung von Salmiak-Lakritze

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf vom 09.06.2009 – I-20 U 11/09) hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf (LG Düsseldorf vom 17.12.2008 – 34 O 172/08 Q) bestätigt, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abzubilden, wenn die Lakritze aufgrund des Salmiakgehalts von über zwei Prozent nicht für Kinder geeignet sind.

Das Landgericht Düsseldorf hatte auf Antrag der Katjes Fassin GmbH & Co. KG der Haribo GmbH & Co. KG untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in der derzeitigen Aufmachung zu vertreiben, weil die Aufmachung irreführend sei. Obwohl die Lakritze unstreitig aufgrund des Salmiakgehalts nicht für Kinder geeignet seien, erwecke die Verpackung den Eindruck, das Lakritz könne ohne Bedenken auch von Kindern konsumiert werden. Die Irreführung werde nicht dadurch beseitigt, dass auf der Vorderseite der Verpackung der nicht sonderlich auffällige Hinweis „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“ stehe.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet hat Haribo inzwischen den Salmiakgehalt der Lakritze auf unter zwei Prozent verändert und die Tüte umgestaltet. Jetzt sind auf der Tüte eine Windmühle und ein Schiff abgebildet.

(via)

dsds-news gewinnt gegen RTL vor dem Landgericht Berlin: Kein Anspruch auf Übertragung der Domain dsds-news.de

Es gibt Neues im Streit zwischen RTL und der Fanseite dsds-news. Vor dem Landgericht Berlin hatte die von dem Betreiber von dsds-news eingereichte Feststellungsklage Erfolg. Das (Versäumnis-)Urteil gegen RTL kann hier (PDF) nachgelesen werden.

RTL gegen dsds-news – Was bedeutet das Urteil? – Die Domain dsds-news.de

Mit dem Urteil ist der Streit um dsds-news.de noch nicht zu Ende.

Zur Erinnerung: RTL hatte die Fanseite dsds-news.de abgemahnt und nicht nur Ansprüche aus Markenverletzung geltend gemacht, sondern auch die Übertragung der Domain gefordert.

Wie bereits in dem ersten Beitrag geschrieben, ist die Übertragung einer Domain rechtlich jedoch nicht mehr ganz so einfach durchzusetzen.

Deshalb hatte die Kanzlei Kalckreuth, die dsds-news in dem Streit vertritt, vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung erhoben, dass keine Ansprüche auf Übertragung verschiedener Domains mit dem Bestandteil DSDS bestehen.

Nachdem RTL auf die Klage nicht reagierte, erging nun ein Versäumnisurteil entsprechend dem Klageantrag. Da gegen die Klage keine Argumente vorgebracht wurden, hat sich das Gericht auch nicht mit der Frage eines Übertragungsanspruchs auseinandergesetzt, sondern allein festgestellt, dass Ansprüche auf Übertragung von auf den Kläger registrierten Domains, die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit mit der Marke DSDS haben, nicht bestehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils Einspruch eingelegt werden.

Für RTL war die Klage vor dem LG Berlin jedoch nur ein Nebenschauplatz. Da kein Interesse an einer Nutzung der Domain bestehe, habe man das Thema nicht weiter verfolgt.

Was klärt das Urteil nicht? Die Verletzung der Marke DSDS durch dsds-news

Die entscheidende Frage, ob das Internetangebot unter dsds-news.de eine Markenverletzung von DSDS darstellt, ist noch ungeklärt und wird vor dem Landgericht Köln verhandelt werden. Dort hat RTL Klage wegen Verletzung der Marke DSDS gegen dsds-news.de eingereicht. Bei RTL heißt es hierzu: „Wir stehen zu 100% hinter Fansites. Der Betreiber von „dsds-news.de“ ist kein Fan, ihm geht es nur rein um die Befriedigung kommerzieller Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung gegen uns. Es geht uns darum, echte Fansites zu schützen und gegen kommerzielle Anbieter, die unser Markenrecht verletzen, vorzugehen. Und das verfolgen wir entschieden weiter.“

In der Klage macht RTL daher, gestützt auf § 14 MarkenG, Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend.

In der Klageerwiderung (PDF) verteidigt sich dsds-news im Wesentlichen folgendermassen:

– Eine kommerzielle Nutzung liege nicht vor. Die (geringen) Einnahmen aus der Werbung dienen nur der Kostendeckung zur Pflege des Angebots.

– Es liege keine markenmäßige Nutzung von DSDS vor, da es sich bei dsds-news.de um ein Themen-Portal mit redaktionellem Schwerpunkt handelt, das durch die Pressefreiheit geschützt sei.

– Die Verwendung von DSDS diene nur zur Bestimmung des Themas der Internetseite und ist damit eine nach § 23 MarkenG erlaubte Nutzung. (An dieser Stelle verweist die Klageerwiderung auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2003 – 20 U 196/02 – Porsche SCENELIVE, siehe Beitrag hier).

Ob sich das Gericht den Argumenten anschliesst, wird sich im Juli zeigen. Dann ist die Verhandlung vor dem LG Köln.

BPatG: Die Marke KAUFMANN ist für die Dienstleistungen einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei nicht schutzfähig

Der Eintragung der angemeldeten Marke KAUFMANN in der graphischen Ausgestaltung, dass der Buchstabe „K“ rötlich und Anfangs- bzw. Endbuchstabe etwas größer als die übrigen Buchstaben dargestellt sind, steht hinsichtlich der Dienstleistungen „Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten; Forschungen auf dem Gebiet der Technik“ das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen.

Freiberufler, Wissenschaftler und Künstler können ihre Tätigkeit so betreiben, dass nach außen hin ein gewerbliches Unternehmen vorliegt und auch Freiberufler Gewerbetreibende im Sinne des HGB sind. Der Verkehr wird daher auch im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen annehmen, dass sie im Rahmen eines gewerblichen und kaufmännischen Unternehmens erbracht werden.

BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 25 W (pat) 12/07KAUFMANN
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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Die Marke ARCANDOR

Die Arcandor AG hat am 09.06.2009 beim Amtsgericht Essen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eingereicht. (Arcandor stellt Insolvenzantrag)

Arcandor ist mit zwei Wortmarken im Markenregister des DPMA vertreten:

Wortmarke: ARCANDOR
Registernummer: 30711117
Anmeldetag: 16.02.2007
Klassen: 35, 36
Inhaber: ARCANDOR Aktiengesellschaft

Wortmarke: ARCANDOR
Registernummer: 30757595
Anmeldetag: 03.09.2007
Klassen: 35, 39, 41
Inhaber: ARCANDOR Aktiengesellschaft

Zur Namensgeschichte der früheren Holding KarstadtQuelle:

„Arcandor soll Verlässlichkeit, Treue, Mut und Zukunftsorientierung vermitteln“ (Vorstandschef Thomas Middelhoff)

Mit Arcandor werde der Konzern an Glanz gewinnen, glaubt Frank Dopheide, Chairman der Werbeagentur Grey: „Da denkt man an Arkaden und an Gold.“ Als willkommenen Nebeneffekt wertet er, dass das Unternehmen in der Tabelle für den Börsenindex MDax nach vorne rückt. Mit dem Anfangsbuchstaben A erreiche Karstadt – bislang gut versteckt im Mittelfeld – einen der vorderen Plätze: Rang drei nach der Aareal Bank und AMB Generali. (FAZ vom 01.04.2007)

Marke des Tages: Donald Duck feiert 75. Geburtstag!

Donalds erster Auftritt: Am 9. Juni 1934 hatte Donald Duck seinen ersten Auftritt in dem Zeichentrickfilm „Die kluge kleine Henne“, in dem er aber noch eine Nebenfigur spielte.

Der Film aus der Silly Symphonies-Reihe ist durchgängig als Lied vertont. Er enthält den ersten Auftritt von Donald Duck, der in diesem Film noch auf einem Boot lebt und daher den typischen Matrosenanzug trägt, den er bis heute beibehalten hat. Der Film wurde am 9. Juni 1934 erstmals aufgeführt, daher gilt dieses Datum offiziell als „Geburtsdatum“ von Donald Duck. (Wikipedia)

Donald im Markenregister des DPMA:

Wort-/Bildmarke: WBM Donald Duck
Registernummer: 1008801
Anmeldetag: 30.03.1979
Nizzaklassen: 09, 16, 41, 45
Inhaber: The Walt Disney Company

Donald Duck UK Trademark

Interview mit Nikolaus Fuchs, dem Sohn von Donalds deutscher Übersetzerin

Donald Duck: The Wise Little Hen

OLG Köln: Rechtserhaltende Benutzung mehrerer Marken – PROTI

1. Der Inhaber einer Wortmarke (hier: Proti) kann sich entgegen § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht darauf berufen, diese Marke durch Verwendung anderer eingetragener Marken (hier: PROTIPLUS und Proti Power) rechtserhaltend benutzt zu haben (im Anschluss an EuGH WRP 2007, 1322 Tz 86 – Bainbridge; Abgrenzung zu von Mühlendahl WRP 2009, 1).

2. Die Verwendung der Zeichen „Proti®4-K“ und „PROTIPLEX®“ stellt – wenn sie so präsentiert werden, dass sie der Verkehr als einheitliche Zeichen versteht – keine rechtserhaltende Benutzung der Marke „Proti“ dar.

3. Den Marken „Protiplus“ und „Protipower“ kommt im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel mit dem Hauptbestandteil Protein nur schwache Kennzeichnungskraft zu. In Anbetracht dessen besteht keine Verwechslungsgefahr mit der Marke „Protifit“.

OLG Köln, Urteil vom 20.05.2009 – 6 U 195/08Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln: Protipower ./. Protifit
MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 2; 22; 26 Abs. 3; 49 Abs. 1 Satz 1; 51 Abs. 4 Nr. 1

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