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BPatG: „Tortellini“ nicht als Marke für Süsswaren schutzfähig

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat in zwei Beschlüssen die Zurückweisung der Markenanmeldungen „Tortellini“ (BPatG, Beschluss vom 13.10.2009 – 25 W (pat) 22/09) und „Ravioli“ (BPatG, Beschluss vom 13.10.2009 – 25 W (pat) 23/09) für „Fruchtgummi, Weingummi, Schaumgummi, Zuckerwaren, Lakritz (nicht für medizinische Zwecke)“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) bestätigt.

Das BPatG führte in der Entscheidung „Tortellini“ aus:

Das Zeichen „Tortellini“ bezeichnet die Form der Waren, für die die angemeldete Marke registriert werden soll. „Tortellini“ bezeichnet eine Grundform von Teigwaren, und zwar ringförmige Teigwaren, gefüllt mit einer Mischung aus Gemüse, Fleisch oder (Parmesan-)Käse. In diesem Sinne ist diese Bezeichnung auch in Deutschland dem Verkehr allgemein bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Verkehr die Bezeichnung „Tortellini“ in erster Linie als Hinweis auf die Form der angebotenen Süßwaren verstehen, die sich in die üblichen Gestaltungsformen für Süßwaren einreiht. Ob die Beschwerdeführerin gegenwärtig als einzige diese Form für die von ihr vertriebenen Süßwaren gewählt hat, ändert nichts daran, dass der Verkehr in der Bezeichnung „Tortellini“ lediglich einen beschreibenden Hinweis auf die Form dieser Waren sehen wird.

BPatG, Beschluss vom 13.10.2009 – 25 W (pat) 22/09Tortellini
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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Haribo Dropje: Rechtsstreit um Verpackung von Salmiak-Lakritze

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf vom 09.06.2009 – I-20 U 11/09) hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf (LG Düsseldorf vom 17.12.2008 – 34 O 172/08 Q) bestätigt, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abzubilden, wenn die Lakritze aufgrund des Salmiakgehalts von über zwei Prozent nicht für Kinder geeignet sind.

Das Landgericht Düsseldorf hatte auf Antrag der Katjes Fassin GmbH & Co. KG der Haribo GmbH & Co. KG untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in der derzeitigen Aufmachung zu vertreiben, weil die Aufmachung irreführend sei. Obwohl die Lakritze unstreitig aufgrund des Salmiakgehalts nicht für Kinder geeignet seien, erwecke die Verpackung den Eindruck, das Lakritz könne ohne Bedenken auch von Kindern konsumiert werden. Die Irreführung werde nicht dadurch beseitigt, dass auf der Vorderseite der Verpackung der nicht sonderlich auffällige Hinweis „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“ stehe.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet hat Haribo inzwischen den Salmiakgehalt der Lakritze auf unter zwei Prozent verändert und die Tüte umgestaltet. Jetzt sind auf der Tüte eine Windmühle und ein Schiff abgebildet.

(via)

BPatG 32 W (pat) 112/06: Gold-Cats

BPatG, Beschluss vom 05.03.2008 – 32 W (pat) 112/06 – Marke Gold-Cats
§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Gold-Cats“ und farbiger Bildmarke „Katze“ und den Wortmarken „Katzenpfötchen“ und „Katzenkinder“.

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