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BPatG Entscheidungen 10/2009

In der 10. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 57/09Du bist Niedersachsen Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 62/09ROCK ON SNOW für Klasse 9: Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Klasse 16: Druckereierzeugnisse; Photographien; Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Klasse 41: Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 39/09learning for leading BPatG Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 26.02.2009 – 32 W (pat) 125/07 – Wortmarke medi-LIVE-talk ./. 1. medi.eu 2. medi-Verband 3. Wort-/Bildmarke medi Ich fühl mich besser 4. Wortmarke World of medi 5. Firmenkennzeichen „mediBPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 27 W (pat) 51/08 – Wortmarke Corner’s Coffee ./. Wort-/Bildmarke Coffee Corner BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.04.2008 – 28 W (pat) 224/07 – Wortmarke sabs ./. ABS BPatG Volltext

Keine Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 23.02.2009 – 30 W (pat) 75/07Laura’s Girls . /. LAURA Volltext

Sonstige

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 26 W (pat) 94/06ACHKARRER CASTELLO für „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“. Zum Löschunggrund wegen Täuschungsgefahr Volltext

BPatG 33 W (pat) 57/07: Farbe Lila

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 57/07Farbmarke „Farbe Lila“
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Ein nachgewiesener Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % reicht auf einem sehr engen Warengebiet (hier Tapetenkleister) aus, um eine Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke (hier: Farbe Lila Pantone 258) zu bejahen, wenn weitere maßgebliche Gesichtspunkte hinzukommen, insbesondere eine überragende Stellung im Markt mit einem Marktanteil zwischen 59 und 71 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.

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BPatG: Modern Talking

BPatG, Beschluss vom 12.09.2008 – 25 W (pat) 1/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der Eintragung der Marke Modern Talking u.a. für Datenträger (CD’s, DVD’s) mit Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen steht das absolute Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die aus den Begriffen des englischen Grundwortschatzes „Modern“ und „Talking“ gebildete Wortkombination wird vom angesprochenen allgemeinen inländischen Verkehr ohne weiteres i. S. von „modernes Reden“ / „moderne Gesprächsführung“ verstanden.

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BPatG Entscheidungen 9/2009

In der 9. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Nicht schutzfähig:

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 46/09 – Bildmarke Live!Speaker u.a. für „bespielte Ton- und/oder Bildträger und Datenträger, insbesondere CDs, DVDs“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.01.2009 – 30 W (pat) 11/06 – Wort-/Bildmarke (farbig rot/anthrazit) ApothekePur u.a. für „Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege;“ BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 28 W (pat) 50/08 – Wortmarke LANGTOUR für Waren der Klasse 12 „Land vehicles and their parts included in this class, internal combustion engines for land vehicles.“ BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.01.2009 – 27 W (pat) 98/08 – Wortmarke BallCube für die Waren Unterrichtsapparate und -instrumente; Computer; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Spiele, Spielzeug. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 16.12.2008 – 27 W (pat) 104/08 – Wortmarke MAGIC BRIDE u.a. für Bekleidungsstücke, insbesondere Abendkleider, Brautkleider. BPatG Volltext

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BPatG: Jugendherberge

BPatG, Beschluss vom 26.01.2009 – 25 W (pat) 8/06 Jugendherberge
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der Marke „Jugendherberge“, angemeldet für die Dienstleistungen „Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten“, stand sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung als auch der Eintragung und steht auch noch heute das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. Die Marke ist daher zu löschen.

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BPatG: Kostenauferlegung aus Billigkeit im Beschwerdeverfahren

BPatG, Beschluss vom 10.11.2008 – 30 W (pat) 156/06 – Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen
§ 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG

Im Beschwerdeverfahren sind dem Widersprechenden die Kosten aus Billigkeitsgründen aufzuerlegen, wenn er auf die zulässige Einrede der Nichtbenutzung den Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung weiterverfolgt. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn keine Unterlagen zur Glaubhaftmachung eingereicht werden, der Widersprechende nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint und der Widerspruch auch nicht zurückgenommen wird.

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BPatG Entscheidungen 8/2009

Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 8. Woche 2009:

Nicht schutzfähig:

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 30 W (pat) 22/06Münchner Weißwurst als als geographische Angabe. Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 38/09 – Wortmarke zeitreise für die Dienstleistungen Veranstaltung und Vermittlung von Unterhaltungsangeboten, insbesondere von Feiern, Festen und Ausflügen sowie sportlichen und kulturellen Aktivitäten; Betrieb von Freizeitparks und Kultureinrichtungen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 33 W (pat) 65/07Zeit zum Handeln für Klasse 35: Marketingberatung BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 28 W (pat) 114/08 – Bildmarke Marktcafe für Waren und Dienstleistungen der Klasse 43 u.a. Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.12.2008 – 25 W (pat) 20/07Bremsen-Frei u.a. für Geruchspflegemittel zur Abwehr gegen Insekten und zur Hilfe bei Insektenstichen; BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.12.2008 – 25 W (pat) 14/07Dipp-Film für die Waren „chemische Erezeugnisse für landwirtschaftliche Zwecke; Euterpflegemittel; pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; Salben, Cremes, Lotionen und Emulsionen zur äußerlichen Anwendung, insbesondere Euterpflegemittel“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.12.2008 – 30 W (pat) 79/06WBM Premium Euro Norm (Wort-/Bildmarke Premium Euro Norm) mit den Farben „blau/weiß/gelb“ für die Waren der Klasse 5 u.a. Seifen, Reinigungsmittel mit und ohne desinfizierende Wirkung, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 24.11.2008 – 30 W (pat) 25/07 – Wortmarke OpenPath u.a. für Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, nämlich optische, elektrotechnische und elektronische Geräte der Kommunikationstechnik. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.11.2008 – 30 W (pat) 47/07fit for eyes u.a. für Sehhilfen, insbesondere Kontaktlinsen und Brillen; BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.11.2008 – 30 W (pat) 66/05 – Wort-/Bildmarke „Haut ok“ für die Dienstleistungen der Klasse 42, 44 und 45 u.a. „medizinische Dienstleistungen“; BPatG Volltext

Schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 43/09 – Wortmarke Halle Münsterland Volltext

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 29 W (pat) 12/05 – Wort-/Bildmarke WORLD TV Interaktiv BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 64/07 – Wortmarke CAROSSEUM u.a. für Klasse 12: Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande; BPatG Volltext

Keine Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 29.01.2009 – 27 W (pat) 116/08AUGUSTUSGARTEN u.a. für die Waren und Dienstleistungen „alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Verpflegung von Gästen“ / Augustus für die Waren „Weine“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.10.2008 – 30 W (pat) 37/07TestoVital / FESTO BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 21.10.2008 – 27 W (pat) 66/08 – farbige (rot, gelb, weiß) Wort-/Bildmarke LADI LaminatParkett-Discount / ALDI BPatG Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 12.02.2009 – 30 W (pat) 53/07Zelldon / ZELDOX BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.01.2009 – 30 W (pat) 63/06shadoxx / (EU-Marke) shadow BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 08.01.2009 – 30 W (pat) 159/05PNEUMO UPDATE u.a. für die Waren der Klasse 5 „Arzneimittel und medizinische Diagnostika“ / Pneumo für „pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 24.11.2008 – 25 W (pat) 37/07Omnifit für „pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege, jeweils mit Ausnahme von Präparaten für die Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Kompressen für medizinische Zwecke, soweit in Klasse 05 enthalten“ / Omnifix für die Waren „Verbandstoffe, Pflaster, Binden und Bänder für gesundheitliche Zwecke, soweit in Klasse 5 enthalten“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 25 W (pat) 56/06Robisan / Rubisan BPatG Volltext

Sonstige

BPatG, Beschluss vom 17.11.2008 – 30 W (pat) 35/06Technisat Antrag auf Änderung der Schreibweise der eingetragenen Marke in ungesperrter Form im elektronischen Register. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.11.2008 – 30 W (pat) 34/06ORBITECH Antrag auf Änderung der Schreibweise der eingetragenen Marke in ungesperrter Form im elektronischen Register. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.10.2008 – 30 W (pat) 18/06Starsat Nachweispflicht der Markenstelle für Zustellung. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.11.2008 – 30 W (pat) 156/06i1 / JI Kostenauferlegung unter Billigkeitsgesichtspunkten BPatG Volltext

BPatG 27 W (pat) 43/09: Halle Münsterland

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 43/09
§ 8 MarkenG

Leitsatz:

Bei Veranstaltungsorten hat sich eine Übung herausgebildet, Betriebskennzeichnungen zu verwenden, die aus dem Namen einer Region oder eines Ortes und dem am Unternehmensgegenstand orientierten Begriff zusammengesetzt sind. Die Verbraucher sind deshalb daran gewöhnt, einen betrieblichen Herkunftshinweis auf diese Weise vermittelt zu bekommen.

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BPatG 32 W (pat) 112/06: Gold-Cats

BPatG, Beschluss vom 05.03.2008 – 32 W (pat) 112/06 – Marke Gold-Cats
§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Gold-Cats“ und farbiger Bildmarke „Katze“ und den Wortmarken „Katzenpfötchen“ und „Katzenkinder“.

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Das Bundespatentgericht versagt die Eintragung der Bezeichnung „Münchner Weißwurst“ als geographische Angabe nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

Eine Münchner Erzeugergemeinschaft hatte den Antrag gestellt, den Namen „Münchner Weißwurst“ nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft als „geographische Angabe“ eintragen und damit schützen zu lassen. Damit wäre die Produktion der „Münchner Weißwurst“ entsprechend der mitbeantragten Rezeptur und die Verwendung des Namens ausschließlich Betrieben erlaubt, die in München und dem Landkreis München ansässig sind.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte in einem Beschluss die Auffassung vertreten, dass der Begriff „Münchner Weißwurst“ die Voraussetzungen für eine Eintragung erfülle. Gegen diese Entscheidung hatten mehrere Wettbewerber und Erzeugerverbände Beschwerde zum Bundespatentgericht erhoben.

Das Bundespatentgericht führt aus, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Gattungsbezeichnung vorliege, die objektiv feststellbaren Marktverhältnisse und weniger die in Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung entscheidend sei. Dies ergebe sich aus den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu geographischen Herkunftsangaben.

Die Marktverhältnisse zeigten, dass „Münchner Weißwürste“ in der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität seit Jahrzehnten mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht aus München stammten. Die Ware „Münchner Weißwurst“, so das Gericht, sei eine regionale, hauptsächlich südbayerische, jedoch keine allein auf den Herstellungsort München und seinen Landkreis beschränkte Spezialität.

BPatG, Pressemitteilung vom 17.02.2009 – Aktenzeichen 30 W (pat) 22/06