Der Eintragung der Wortmarke „Werder“ für Sportbekleidung und sportliche Aktivitäten im Bereich des Fußballs steht kein Schutzhindernis entgegen.
BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 27 W (pat) 23/09 – Werder
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2