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BPatG: „Werder“ als Marke für Sportbekleidung und sportliche Aktivitäten schutzfähig

Der Eintragung der Wortmarke „Werder“ für Sportbekleidung und sportliche Aktivitäten im Bereich des Fußballs steht kein Schutzhindernis entgegen.

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 27 W (pat) 23/09Werder
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

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BPatG 27 W (pat) 43/09: Halle Münsterland

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 43/09
§ 8 MarkenG

Leitsatz:

Bei Veranstaltungsorten hat sich eine Übung herausgebildet, Betriebskennzeichnungen zu verwenden, die aus dem Namen einer Region oder eines Ortes und dem am Unternehmensgegenstand orientierten Begriff zusammengesetzt sind. Die Verbraucher sind deshalb daran gewöhnt, einen betrieblichen Herkunftshinweis auf diese Weise vermittelt zu bekommen.

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