Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

OLG Koblenz: Tatort-Fadenkreuz

Leitsätze

1. Für die Beurteilung der bildlichen Zeichenähnlichkeit im markenrechtlichen Sinne kommt es bei einer Wort-/Bildmarke auf den Gesamteindruck aus dem Wort- und dem Bildbestandteil an.

2. Auch bei hoher Kennzeichnungskraft der beanspruchten Marke und hoher Ähnlichkeit oder Identität der Waren oder Dienstleistungen setzt die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit voraus. Dieses Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit liegt nicht vor, wenn bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit des angegriffenen Zeichens mit der beanspruchten Wort-/Bildmarke auch der optische Gesamteindruck deutlich abweicht.

3. Der Schutz eines nicht eingetragenen Kennzeichens kraft Verkehrsgeltung ist unter dem Gesichtspunkt der Verwässerung geschwächt, wenn in dem betreffenden Marktsegment ähnliche Zeichen häufig als gestalterische Elemente verwendet werden.

4. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation in dem Sinne, dass eine gedankliche Verbindung zwischen zwei Zeichen hergestellt werden kann, führt noch nicht zu einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

5. Aus dem Umstand, dass das beanstandete Kennzeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen die assoziative Verbindung zu einem kraft Verkehrsgeltung geschützten Kennzeichen hervorruft, kann jedenfalls dann nicht auf eine Aufmerksamkeitsausbeutung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschlossen werden, wenn ähnliche Zeichen bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen häufig als genretypisches Dekorationselement verwendet werden.

OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.2008 – 6 U 958/08Tatort-Fadenkreuz
§ 14 Abs. 5 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 16/2009

In der 16. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 23.03.2009 – 27 W (pat) 145/08 – Wortmarke GarageSale für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 42. Die angemeldete Bezeichnung ist nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.03.2009 – 27 W (pat) 133/08 – Wortmarke World Conference Center Bonn Der angemeldeten Bezeichnung fehlt für die beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 48/0726 W (pat) 48/07 – Wortmarke Seminario für die Waren „Sitzmöbel und Bestuhlungen aller Art, insbesondere Drehstühle, Bürostühle und Objektbestuhlungen; Möbel, insbesondere Büromöbel und Möbel für Objektausstattungen“. Der Eintragung der angemeldeten Wortmarke „Seminario“ steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. BPatG Volltext

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BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken „STRIKE ORIGINAL“ und „STRIKE MAKER“

Die Vergleichsmarken „STRIKE ORIGINAL“ und „STRIKE MAKER“ unterscheiden sich deutlich im Gesamteindruck, und zwar schriftbildlich aufgrund der jeweils unterschiedlichen Bildbestandteile und durch die zusätzlichen Wortbestandteile „ORIGINAL“ in der jüngeren Marke sowie „MAKER“ in der Widerspruchsmarke.

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 26 W (pat) 92/07
9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BPatG 26 W (pat) 39/08: WHESSKEY

Das Wort „WHESSKY“ verfügt über die erforderliche Unterscheidungskraft und ist als Marke schutzfähig, da die angesprochenen Verkehrskreise es in Bezug auf sämtliche Waren – hier u.a. alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen – als Fantasiebezeichnung auffassen werden.

Im Gegensatz zur Rechtslage unter der Geltung des Warenzeichengesetzes besteht seit Einführung des Markengesetzes im Jahr 1995 kein Raum mehr für die Zurückweisung erkennbarer Abwandlungen beschreibender Angaben.

Der Schutzbereich der angegriffenen Marke „WHESSKEY“ umfasst im Kollisionsfall nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe „Whisky/ Whiskey“.

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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OLG Hamburg: Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen (günstigert.de)

Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, kann deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. (Rn. 3)

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009 – 5 W 1/09 – „gübstiger.de“ und „günstigert.de“
§§ 567, 793 ZPO

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HABM-Gebühren für Gemeinschaftsmarke sinken um 40%

Die Gebühren beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für die Online-Anmeldung von Gemeinschaftsmarken werden wie angekündigt zum 1. Mai 2009 deutlich um bis zu 40% gesenkt.

Das Gebührensystem wird vereinfacht, indem die bisherige Unterscheidung zwischen Registrierungs- und Anmeldegebühren entfällt. An ihre Stelle tritt eine Gebühr für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken. Die Kosten einer Gemeinschaftsmarke in bis zu 3 Klassen betragen dann zukünftig 1.050 EUR (e-filing: 900 EUR) und für jede zusätzliche Klasse 150 EUR.

Pressemitteilung HABM vom 31.03.2009 (englisch, pdf)

OLG Hamburg: Farbmarkenverletzung Nivea-Blau

1. Die konturlose Farbmarke „NIVEA-Blau“ ist für Haut- und Körperpflegeprodukte durchschnittlich kennzeichnungskräftig. Dabei ist neben den Besonderheiten des Marktes und der Verwendung auch anderer Farben durch die Markeninhaberin der Umstand zu berücksichtigen, dass Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist.

2. Wird ein dem „NIVEA-Blau“ ähnliches Blau als Hintergrundfarbe für Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten verwendet, die gut sichtbar durch die bekannte Wortmarke DOVE und die Bildmarke der Taube gekennzeichnet sind, sieht der Verkehr in der Hintergrundfarbe keinen Herkunftshinweis.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.11.2008 – 5 U 148/07
§§ 529, 533 ZPO; §§ 14, 4 MarkenG

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BPatG 29 W (pat) 67/07: Bleistift mit Kappe

Leitsatz:

1. § 9 Abs. 1 Satz 2 MarkenV steht der Einreichung von Ansichten von Teilen eines dreidimensionalen Zeichens nicht entgegen, wenn aus dem abgebildeten Gegenstand und der Art der Darstellung hinreichend deutlich wird, dass sie sich auf die zweidimensionale grafische Wiedergabe des angemeldeten Zeichens beziehen und zu einer einzigen Markenanmeldung gehören.

2. Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist.

BPatG, Beschluss vom 10.12.2007 – 29 W (pat) 67/07Bleistift mit Kappe
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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Links 15-09: EU-Logo Wettbewerb, Bing, AdsandBrands, Archivo Histórico, Fabergé, Obamas Hund Bo, Obama Trademark, Domize

Logo-Design-Wettbewerb: Create the new EU organic Logo (via dt: Europäisches Bio-Logo gesucht)

Kiev? Kumo? Bing? Software-Riese Microsoft sucht mal wieder einen Namen für seine Super-Suchmaschine. Im Sommer soll das Web-Wunder starten – über die bisherigen Namensvorschläge spotten sogar Microsoft-Entwickler. (via)

Zeitreise durch die Werbewelt ab 1690: Über 20.000 deutsche und internationale Werbeanzeigen (via create or die)

Zeitreise in das spanische Markenarchiv: The Spanish Patents and Trademarks Office (SPTO) has created a free on-line database called “Historic Archive” -“Archivo Histórico”- that allows the consultation of the early volumes of the SPTO’s Intellectual Property Gazette (from 1886 to 1965). (class46)

Das „Hennen-Ei“: Das Rätsel der letzten Zareneier von Fabergé (Handelsblatt)

Wie heißt der Hund der Obamas? – Bo. (The Obamas have a dog. And the dog has a name)

My New Favorite Barack Obama Inspired Pro Se Trademark Application (via Las Vegas Trademark Attorney)

„The fastet Domain Name Search Ever“: Schnelles und schick designtes Tool mit dem man die Verfügbarkeit von Domains mit den Endungen .com, .net und .org. überprüfen kann: Domize (via domain-recht)

BPatG 29 W (pat) 101/06: VOLLEROTIK

Das Wort „VOLLEROTIK“ weist unter Zugrundelegung des Bedeutungsgehalts „Pornografie“ einen engen beschreibenden Bezug zu Waren und Dienstleistungen wie Videofilmen, Zeitungen, Leder, Bekleidung, Spiele und internetbezogene Dienstleistungen auf und ist daher nicht als Marke eintragungsfähig.

BPatG, Beschluss vom 28.01.2009 – 29 W (pat) 101/06 – Wortmarke VOLLEROTIK
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

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