Schlagwort-Archive: Vertrauensschutz

„Bonbonform“ nicht als Marke für „Zuckerwaren“ schutzfähig BPatG, Beschluss vom 14.01.2010 – 25 W (pat) 7/09

Sowohl der Wortlaut der Vorschriften der §§ 3, 8, 50, 54 MarkenG als auch deren Zweck, der darin liegt, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren, spricht innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG gegen die Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen zu Gunsten der Inhaber angegriffener Marken bei Löschungsverfahren und zwar auch unter dem Aspekt, dass für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (Abgrenzung zu BPatG GRUR-RR 2008, 49 f. – lastminit und BGH GRUR 1975, 368 – Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall.

BPatG, Beschluss vom 14.01.2010 – 25 W (pat) 7/09Bonbonform
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Weiterlesen

OLG Frankfurt: „Princess-Schliff“ – Zur Frage der markenmäßigen Benutzung eines Begriffs, der auch zur Beschreibung dienen kann

Leit- oder Orientierungssatz

1. Das Verletzungsgericht ist an die Eintragung einer Marke auch dann gebunden, wenn gegen die Marke wegen Ablaufs der Frist des § 50 II 2 MarkenG kein Löschungsantrag mehr gestellt werden kann

2. Zur Frage der markenmäßigen Benutzung eines Begriffs, der auch zur Beschreibung dienen kann („Princess-Schliff“)

3. Die Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche ist nicht bereits dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein Markeninhaber sich gegen Verletzungen seines Schutzrechts umfassend zur Wehr setzt und dabei überhöhte Gegenstandswerte ansetzt.

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2009 – 6 U 106/09 – „Princess-Schliff
§ 14 MarkenG, § 22 MarkenG, § 26 MarkenG, § 49 MarkenG, § 50 MarkenG

Weiterlesen

BPatG: Papaya

BPatG, Beschluss vom 09.01.2007 – 24 W (pat) 121/05 – „Papaya“
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GG Art. 3 Abs. 1

1. Das Wort „Papaya“ stellt als geläufige Bezeichnung einer im Lebensmittelbereich verwendeten exotischen Frucht auch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verpflegung von Gästen eine gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG beschreibende und nicht unterscheidungskräftige Angabe dar.

2. Es wird an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, dass Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken keinerlei verbindliche Bedeutung für die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen der Prüfung nachträglich angemeldeter Marken entfalten. Eine durch Voreintragungen bedingte Selbstbindung der Markenstellen ergibt sich weder aus einem verwaltungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes noch aus dem Gleichbehandlungsprinzip oder dem Gebot einer einheitlichen Verwaltungspraxis. Gegenstand der Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss einer Markenstelle ist somit lediglich die Frage, ob die von der Markenstelle getroffene Feststellung des konkreten Eintragungshindernisses den einschlägigen Vorschriften des harmonisierten deutschen Markenrechts entspricht, nicht dagegen die weitere Frage, ob die betreffende Entscheidung der Markenstelle sich im Rahmen einer Prüfungspraxis des Patentamts hält.

Weiterlesen