Archiv der Kategorie: Verfahrensrecht

BGH: alphaCAM

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 – I ZB 4/07 – alphaCAM (Bundespatentgericht)
GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 69 Nr. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3

Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt.

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BGH: Weisse Flotte

BGH, Beschluss vom 24.04.2008 – I ZB 72/07 – Weisse Flotte (Bundespatentgericht)
MarkenG § 73 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3, § 85 Abs. 4 Nr. 3

Wird im Rahmen einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Verletzung einer Hinweispflicht als Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss der Rechtsbeschwerdeführer darlegen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruht. Hierzu muss er darlegen, was er auf den Hinweis hin vorgetragen hätte. Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 – I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 – Top Selection; Klarstellung von BGH, Beschl. v. 1.3.2007 – I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 – WEST).

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OLG Köln: Verfahrenskosten bei sofortigem Anerkenntnis

OLG Köln, Beschluss vom 21.01.2008 – 6 W 182/07 – (LG Köln)
BGB § 242; ZPO §§ 93, 99 Abs. 2

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.12.2007 gegen die Kostenentscheidung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln in dem Anerkenntnisurteil vom 05.12.2007 – 33 O 298/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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OLG Saarbrücken: Anforderungen an den Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners

Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2008 – 1 U 461/07 – 145
§ 80 Abs. 1 ZPO

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BPatG: Insolvenzverfahren des Markeninhabers

BPatG, Beschluss vom 28.05.2008 – 28 W (pat) 215/07
§ 47 MarkenG, § 240 ZPO

Leitsatz:

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des als Markeninhaber im Register Eingetragenen wird die danach ablaufende Frist zur Zahlung der fälligen Gebühr für die Verlängerung der Schutzdauer nicht nach § 240 ZPO unterbrochen. (Fortführung von BGH X ZB 5/07 vom 11. März 2008 – Sägeblatt – für das Markenrecht).

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BPatG: perfect. ./. Perfector

BPatG, Beschluss vom 16.04.2008 – 29 W (pat) 44/06
§ 28 Abs. 1 MarkenG, §§ 80, 81 InsO, § 185 Abs. 2 BGB

L e i t s a t z :

Wurde der Widerspruch im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt durch den
nicht vertretungsberechtigten Anwalt des in der Insolvenz befindlichen und daher nicht verfügungsbefugten Markeninhabers eingelegt, so können beide Mängel durch die entsprechende
Genehmigung des Insolvenzverwalters geheilt werden.

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BGH: Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 04.03.2008 – VI ZR 176/07 – Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts (LG Hamburg)
BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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