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OLG Saarbrücken: Anforderungen an den Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners

Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2008 – 1 U 461/07 – 145
§ 80 Abs. 1 ZPO

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