Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

LG Köln: StudiVZ / …-VZ

Landgericht Köln, Urteil vom 02.05.2008 – 84 O 33/08
§§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Der Unterlassungsanspruch ist aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz begründet, weil die von der Antragsgegnerin verwendete Bezeichnung „…-VZ“ geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen.

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OLG Düsseldorf: Unlautere Nachahmung von Schuhen – Crocs

Eine clog-ähnliche, klobige Form und die besondere Gestaltung und Anordnung von Entlüftungslöchern, insbesondere halbkreisförmige Löcher rund um die Vorderseite eines Schuhs, mit denen in der Seitenansicht des Schuhmodells das Profil einer Krokodilschnauze angedeutet wird, womit zugleich eine Verbindung zwischen der Gestaltung des Produktes und dem Markennamen „C.“ sowie dem Markenzeichen, einem Krokodil, geschaffen ist, begründet die wettbewerbliche Eigenart des Erzeugnisses.

Die Gefahr einer Herkunftstäuschung ergibt sich daraus, dass die die Schuhe prägenden und ihre wettbewerbliche Eigenart ausmachenden Merkmale nahezu identisch übernommen wurden. Die Entlüftungslöcher auf der Oberseite entsprechen sich in Größe und Anordnung; dies gilt ebenfalls für die halbkreisförmigen Öffnungen rund um die Vorderseite des Schuhs, der im übrigen auch von seiner clog-artigen Form her schon fast identisch übernommen ist.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 – I-20 U 43/08
§§ 3, 4 Nr. 9 UWG

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BGH: alphaCAM

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 – I ZB 4/07 – alphaCAM (Bundespatentgericht)
GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 69 Nr. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3

Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt.

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BGH: „40 Jahre Garantie“

BGH, Urteil vom 26.06.2008 – I ZR 221/05 – 40 Jahre Garantie (OLG Frankfurt am Main)
UWG §§ 3, 5 Abs. 1; BGB § 202 Abs. 2

Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 – I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 – Zielfernrohr).

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BGH: Eros

BGH, Urteil vom 26.06.2008 – I ZR 190/05 – EROS (OLG Frankfurt am Main)
UWG §§ 3, 4 Nr. 10

Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

MarkenG § 4 Nr. 2
Für den Erwerb einer Benutzungsmarke reicht es aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten – wenn auch namentlich nicht bekannten – Herstellerunternehmen sieht.

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BGH: Weisse Flotte

BGH, Beschluss vom 24.04.2008 – I ZB 72/07 – Weisse Flotte (Bundespatentgericht)
MarkenG § 73 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3, § 85 Abs. 4 Nr. 3

Wird im Rahmen einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Verletzung einer Hinweispflicht als Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss der Rechtsbeschwerdeführer darlegen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruht. Hierzu muss er darlegen, was er auf den Hinweis hin vorgetragen hätte. Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 – I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 – Top Selection; Klarstellung von BGH, Beschl. v. 1.3.2007 – I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 – WEST).

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BGH: Lefax/Lefaxin

BGH, Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 30/05 – Lefax/Lefaxin (OLG Hamburg)
EG Art. 28, 30

Bringt der Parallelimporteur auf der Umverpackung des von ihm umgepackten parallelimportierten Arzneimittels sein Unternehmenslogo in der Weise an, dass es in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem gebotenen Hinweis auf das die Umverpackung vornehmende Unternehmen steht und vom Verkehr als Bestandteil dieses Hinweises angesehen wird, schädigt er damit weder den Ruf der Marke des Arzneimittelherstellers noch beeinträchtigt er deren Herkunftsfunktion.

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