Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

Links 17-09: Lost in Translation, Gemeinschaftsmarke Obama, Meissen Logo-Redesign, Life is nutz, ADC Awards 2009, 60 Jahre Scrabble

Lost in Translation Diese Marken klingen seltsam bekannt: S & M’s, Pizza Huh, Bucksstar Coffee, McDuck, Sonia, Lakosta, Polystation, daiads, HIKE, Dolce & Banana, Birkin Stick, Pmua. (Chinese fakeaway: After that copycat Roller, the products that got lost in translation)

Gemeinschaftsmarke Obama? Die erste Markenanmeldung ist schon da. (via class46)

Noch eine „O bama“ Marke: Seltsames Redesign der Schuh-Marke bama (gefunden im Berlin Blawg)

Logo Redesign: Meissen Manufaktur seit 1710 (via dt)

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Markenstreit: LIFE IS NUTZ v LIFE IS GOOD (The Trademark Blog)

ADC Awards 2009: Menschen, Rechte, Karnivoren Fotostrecke bei SPON

The beautiful word: Toll animierter Spot für Scrabble

Streit über die Marke DAX: Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden

Bundesgerichtshof entscheidet Streit über die Marke DAX – Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden –

Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Verwendung des Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine entschieden.

Die Deutsche Börse AG berechnet und veröffentlicht den Deutschen Aktienindex DAX. Sie ist Inhaberin der Wortmarke DAX, die u. a. für Börsenkursnotierungen und die Ermittlung eines Aktienindex eingetragen ist. Die Commerzbank emittiert auf den DAX bezogene Optionsscheine, bei denen ein Zahlungsanspruch begründet wird, dessen Höhe vom jeweiligen Stand des DAX abhängt. Über diese Verwendung des DAX hatten die Parteien 2001 einen Lizenzvertrag geschlossen. Nachdem die Commerzbank diesen Vertrag gekündigt hatte, kam es zu Auseinandersetzungen darüber, ob die Commerzbank auch ohne Lizenzierung die Bezeichnung DAX als Bezugswert für ihre Finanzprodukte benutzen darf.

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OLG Düsseldorf: Bierbeisser

Angesichts der Gewöhnung des Verkehrs an Angaben, die bestimmte Wurstarten der Beschaffenheit nach von anderen unterscheiden, und gegebenenfalls noch an die Beifügung von Unternehmenskennzeichen, weniger aber an sonstige Hinweise auf die betriebliche Herkunft, wirkt die Angabe „Bierbeisser“ bei Wurstwaren nicht schlechthin als Marke, insbesondere auch nicht auf einem Werbeschild für Wurst und in einer Aufzählung von Wurstsorten im Internet.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 – I-20 U 184/07Bierbeisser
§ 14 Abs. 2 MarkenG

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LG Hamburg: Nachahmung eines fremden Slogans: „Meine Stadt, meine Bank, meine Karte“ Urteil vom 21.04.2009 – 312 O 113/09

Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Nachahmung eines fremden Slogans („Meine Stadt, meine Bank, meine Karte“).

LG Hamburg 12. Zivilkammer, Urteil vom 21.04.2009 – 312 O 113/09„Meine Stadt, meine Bank, meine Karte“
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 3 UWG, § 4 Nr 9 Buchst b UWG

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BGH I ZR 114/06: Halzband

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

BGH, Urteil vom 11.03.2009 – I ZR 114/06Halzband (OLG Frankfurt am Main)
UrhG § 97; MarkenG § 14; UWG §§ 8, 9

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BPatG 33 W (pat) 52/07: medico consult für Unternehmensberatung im Bereich Medizin und Gesundheit als Marke schutzfähig

Die angemeldete Bezeichnung medico consult stellt für die Dienstleistungen „Unternehmensberatung im Bereich Medizin und Gesundheit“ nur eine sprechende Marke dar, bei der man zwar die dahinterstehende beschreibende Bedeutung erkennt, sie aber nicht für eine rein beschreibende Bezeichnung sondern zugleich auch für einen betrieblichen Herkunftshinweis hält.

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 52/07 – medico consult
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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BPatG: „Die Vision“ – Fehlende Schutzfähigkeit einer komplexen Wortfolge als Marke Beschluss vom 31.03.2009 – 33 W (pat) 21/07

Leitsatz:

1. Die Erste Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 (Markenrichtlinie) und das zur Umsetzung der Richtlinie erlassene Markengesetz enthalten – anders als das Patentgesetz mit § 34 Abs. 5 – keine Vorschrift, welche die fehlende Einheitlichkeit als Eintragungshindernis normiert. Daher stellt die Einheitlichkeit eines Zeichens kein zulässiges Kriterium bei der Prüfung der Schutzfähigkeit dar.

2. Einer komplexen Gesamtwortfolge, die aus mehreren Slogans ohne ersichtlichen Zusammenhang besteht, fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft, weil der Verkehr an entsprechende Mehrfachslogans als Kennzeichnung nicht gewöhnt ist.

3. Der Wortfolge

Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit

fehlt die Unterscheidungskraft in Bezug auf verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 42, auch wenn sich ein waren- und dienstleistungsbeschreibender Zusammenhang nicht oder nicht in Bezug auf alle drei in der angemeldeten Marke enthaltenden Slogans herstellen lässt.

BPatG, Beschluss vom 31.03.2009 – 33 W (pat) 21/07Trüffelpralinen (Mehrfachslogan)
§ 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

BPatG Entscheidungen 17/2009

In der 17. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 16.03.2009 – 27 W (pat) 69/09 – Wortmarke Cool für die Dienstleistungen „Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Werbe- und wirtschaftliche Zwecke (Events); Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Film-, Ton-, Video- und Fernsehproduktion; Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen“. Einer Registrierung der angemeldeten Marke steht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen jedenfalls das Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. „Cool“ ist nämlich ein gebräuchlicher Begriff im Sinn dieser Vorschrift. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 27 W (pat) 9/09 – Wortmarke Balthasar-Neumann-Preis. Bezüglich der Waren und Dienstleistungen „Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse; Auslobung eines Preises zur Auszeichnung von Personen; Organisation, Durchführung und Veranstaltung von Preisverleihungen zur Auszeichnung von Personen, Veranstaltung von Wettbewerben zur Auszeichnung der technischen und gestalterischen Qualität der Zusammenarbeit verschiedener am Bau beteiligter Disziplinen an einem Bauwerk“ fehlt der angemeldeten Bezeichnung die für eine Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. BPatG Volltext

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 02.04.2009 – 25 W (pat) 75/07 – Wortmarke Mobiakut ./. Mobilat für die Waren Arzneimittel. die Waren „Arzneimittel“. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da keine Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG besteht. BPatG Volltext

World Intellectual Property Day 2009

On World Intellectual Property Day this year, WIPO’s focus is on promoting green innovation as the key to a secure future. (WIPO)

Zum Thema:

Message from Francis Gurry, Director General World Intellectual Property Organization (WIPO)
Promotional materials on this theme are available here for downloading.
World IP Day Gallery

(via markenblog)