Die angemeldete Bezeichnung medico consult stellt für die Dienstleistungen „Unternehmensberatung im Bereich Medizin und Gesundheit“ nur eine sprechende Marke dar, bei der man zwar die dahinterstehende beschreibende Bedeutung erkennt, sie aber nicht für eine rein beschreibende Bezeichnung sondern zugleich auch für einen betrieblichen Herkunftshinweis hält.
BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 52/07 – medico consult
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG