Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

LG München I: POSTERLOUNGE ./. Lounge Poster – Markenverletzung bei beschreibenden Google Adwords Keywords

Keine Verletzung der Marke „POSTERLOUNGE“ durch das Keyword „Lounge Poster“ in Google Adwords, da das im Text der Anzeige und als Suchwort (Keyword) genutzte Zeichen „lounge poster“ mit der Marke Posterlounge nicht verwechslungsfähig ist; eine Nutzung wäre überdies privilegiert nach § 23 Ziff. 2 MarkenG.

Das Zeichen POSTERLOUNGE ist als Bezeichnung eines Webshops, in dem Poster und andere Drucke zur Wanddekoration angeboten werden, wegen seines stark beschreibenden Anklangs nur schwach bis allenfalls durchschnittlich unterscheidungskräftig (der Wortbestandteil „poster“ ist rein beschreibend, der Bestandteil „lounge“ zwar als Beschreibung eines Geschäfts nicht üblich, andererseits wegen seiner Üblichkeit zur Bezeichnung von Bars als Assoziation für einen Verkaufsort nicht fernliegend).

Auch bei angenommener Störerhaftung (die zudem angesichts von § 23 Ziff. 2 MarkenG zweifelhaft wäre) käme es nicht zu einem Unterlassungsanspruch: Denn wenn die Nutzung ausschließlich beschreibender Begriffe (als Konsequenz des von Google verwendeten Suchalgorithmus) auch zu Treffern und damit zu einer Mitnutzung von geschützten Zeichen führt, würde eine Handlungspflicht erst dann bestehen, wenn der Verwender der beschreibenden Begriffe auf das Auftauchen solcher Treffer hingewiesen worden wäre. Wird aber auf den ersten Hinweis hin eine weitere Nutzung der Zeichen – hier durch die Wahl der Option „und nicht ‚posterlounge'“ – für die Zukunft ausgeschlossen, kann eine Pflichtverletzung und damit eine Wiederholungsgefahr nicht angenommen werden.

Die Rechtsprechung des OLG München in dem Urteil vom 06.12.2007 (Az. 29 U 4013/07) lässt sich nicht auf die Formel verkürzen: Suchtreffer ist gleich Markenverletzung.

LG München I, Beschluss vom 10.04.2008 – 1 HK O 5500/08Zur Frage der Verwendung freihaltebedürftiger Begriffe als Google AdWords Keyword bei gleichzeitig fehlender Zeichenähnlichkeit
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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Marken in AdWords – Google lockert Richtlinien in den USA

Aus den USA kündigt sich neues Konfliktpotenzial zum Thema Google AdWords an. Ab Juni erweitert Google die bisher nur in den USA, Kanada und Großbritannien angewandte Praxis, die Verwendung von Marken als Keyword nicht zu überprüfen, auf 190 weitere Staanten an (Liste der Regionen, in denen Google nicht die Verwendung von Marken als Keywords überprüft).

Nicht in der Liste enthalten sind die EU-Staaten, Brasilien und Neuseeland. In Europa wird Google die Entscheidung des EuGH zu AdWords abwarten, bevor die Richtlinien geändert werden.

Zur Änderung der Richtlinien (What is Google’s U.S. trademark policy?) heisst es im Google Adwords Blog:

Imagine opening your Sunday paper and seeing ads from a large supermarket chain that didn’t list actual products for sale; instead, they simply listed the categories of products available – offers like „Buy discount cola“ and „Snacks on sale.“ The ads wouldn’t be useful since you wouldn’t know what products are actually being offered. For many categories of advertisers, this is the problem they have faced on Google for some time.

That is why, in an effort to improve ad quality and user experience, we are adjusting our trademark policy in the U.S. to allow some ads to use trademarks in the ad text. This change will bring Google’s policy on trademark use in ad text more in line with the industry standard. Under certain criteria, you can use trademark terms in your ad text in the U.S. even if you don’t own that trademark or have explicit approval from the trademark owner to use it. This change will help you to create more narrowly targeted ad text that highlights your specific inventory.

For example, under our old policy, a site that sells several brands of athletic shoes may not have been able to highlight the actual brands that they sell in their ad text. However, under our new policy, that advertiser can create specific ads for each of the brands that they sell. We believe that this change will help both our users and advertisers by reducing the number of overly generic ads that appear across our networks in the U.S.

(Inside AdWords: Update to U.S. ad text trademark policy)

Konkret soll es also nicht nur möglich sein, Marken als Keyword zu buchen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Text der Anzeige ohne Zustimmung des Markeninhabers zu schalten.

Dabei verweist Google darauf, dass die Kunden im Rahmen der Richtlinie selbst für ihre Anzeigentexte und Keywords verantwortlich sind. Zur Frage, ob Marken im Anzeigentext verwendet werden können, bleibt also der Gang zum Anwalt erforderlich, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Marke in Ihren AdWords-Anzeigen verwenden dürfen.

EuG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken CK Calvin Klein und CK CREACIONES KENNYA

EuG, Urteil vom 07.05.2009 – T?185/07 –
Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CK CREACIONES KENNYA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke CK Calvin Klein und ältere nationale Bildmarken CK – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

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BPatG 29 W (pat) 143/06: Abbildung eines Äskulapstabs als Marke schutzfähig

Die angemeldete Abbildung eines Äskulapstabs ist als Marke schutzfähig, da sie sich nicht in der Darstellung typischer Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen erschöpft, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale aufweist, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht.

BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 29 W (pat) 143/06Äskulapstab
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

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BPatG 30 W (pat) 73/08: doc-jur nicht als Marke für juristische Software schutzfähig

Die Bezeichnung „doc-jur“ für juristischen Software und Lernprogrammen ist eine für den Wettbewerb freizuhaltende, beschreibende Angabe und daher nicht als Marke schutzfähig.

Die Wortmarke „doc-jur“ stellt eine Zusammensetzung aus zwei gängigen Abkürzungen dar: „doc“ als die umgangssprachliche Kurzform des englischen Wortes „doctor“, bzw. die allgemein geläufigte Kurzform für das englische Wort „document“ und „jur“ als die Abkürzung für „juristisch“ bzw. des lateinischen Wortes „juris“.

BPatG, Beschluss vom 05.03.2009 – 30 W (pat) 73/08
§ 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 20/2009

In der 20. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit wurde verneint:

BPatG, Beschluss vom 28.04.2009 – 27 W (pat) 72/09 – Wortmarke Casting Partner u.a. für die Dienstleistungen „Werbung und Geschäftsführung, vorzugsweise hinsichtlich der Verbreitung von Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich; Beratung von Künstlern und Mannequins; …“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.04.2009 – 29 W (pat) 10/07 – Wortmarke Quickalbum für die Waren und Dienstleistungen angemeldet worden: u.a. für Klasse 16: „Druckereierzeugnisse; Fotoalben, Alben; Fotos, Bilder; digitale Fotos und Bilder; grafische Darstellungen, grafische Reproduktionen; Klasse 41: Digitaler Bilderdienst;…“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 25.03.2009 – 29 W (pat) 43/07CFT 20 für Waren der „Klasse 09: Auf Datenträgern gespeicherte Computerprogramme für die Durchführung und Auswertung psychologischer Tests; Klasse 16: Druckereierzeugnisse, nämlich Anleitungen zur Durchführung und Auswertung psychologischer Tests, …“ Volltext; siehe auch – 29 W (pat) 41/07CFT Volltext

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Links 19-09: Viagra vs Styriagra, Denic, Blackwater, Obama, Top 100 Brands, Innovation aus Baden-Württemberg

Viagra vs Styriagra: Aus für blaue Kürbiskerne ((k)ein blaues Wunder aus Österreich)

Denic mit neuen Internet-Auftritt

Namenswechsel: Blackwater has changed its name to Xe (pronounced ZEE): The Xe Marks the Spot

‚Obama‘ trade marks – the DPMA’s statement

Die bessere Anlage? Top 100 Brands Wield Power Over S&P 500

Werbung mit Google-Suchergebnissen: „innovation aus deutschland“ vs „innovation aus baden-württemberg“ (918 zu 7,960) (via Google Blogoscoped)

Dramatic Shift in Marketing Reality: (Werbung gestern und heute)

Star Trek Marken

Passend zum neuen Star Trek Film (hier eine lesenswerte Star Trek Review der Fünf Filmfreunde) eine Auswahl der im Markenregister des DPMA eingetragenen Star Trek Marken:

Star Trek Wortmarken

Registernummer: 1005896 PHASER Inhaber: CBS Studios Inc., New York N.Y., US
1072286 STAR TREK
1126300 Mr. Q
1127251 TRICORDER
1139203 STAR TREK-THE NEXT GENERATION
1149003 STAR TREK COMMUNICATOR
2089430 RAUMSCHIFF ENTERPRISE
DD652945 STAR TREK COMMUNICATOR
396401090 TUVOK
395473306 warp 4
396559727 CHECH`TLUTH
397208723 ROMULANISCHES ALE
397210345 WARP
301626170 CAPTAIN JONATHAN ARCHER
301626189 COMMANDER CHARLES TUCKER
301626197 DOCTOR PHLOX
301626200 LIEUTENANT MALCOLM REED
301626219 ENSIGN TRAVIS MAYWEATHER
301626227 ENSIGN HOSHI SATO
301626235 PORTHOS
301626243 SULIBAN
302224033 STAR TREK FOREVER
302478345 STAR TREK BORG ENCOUNTER
302565396 COPERNICUS STATION
303006226 STAR TREK SHATTERED UNIVERSE

Star Trek Wort-/Bildmarken

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BPatG 24 W (pat) 25/07: Oranex – Keine rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung einer Produktbezeichnung aus der Sendung Hobbythek

Die Anmeldung der Marke Oranex aus der WDR-Sendung Hobbythek für aus ätherischen Ölen gewonnenen natürlichen Reinigern erfolgte nicht bösgläubig. Ein Löschungsgrund liegt damit nicht vor.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Markenanmeldung Oranex das vom WDR praktizierte „Hobbythek-Prinzip“ der freien Zeichenverwendung, das auf vertraglich gewährten, zeitlich begrenzten Freilizenzen basierte, mit der Einstellung der Hobbythek-Sendereihe ein tatsächliches und rechtliches Ende gefunden hatte.

Das Vertrauen der Mitbewerber in den frei zugänglichen Gebrauch von Hobbythek-Kennzeichen hat keinen Vorrang vor dem Interessen einer Anmelderin, ihre eigene Benutzung der Marke „Oranex“ nebst entsprechend getätigten Investitionen abzusichern.

Die mit einer Markeneintragung verbundene Sperrwirkung gehört zum Wesen des Markenrechts und kann für sich betrachtet noch nicht zur Bejahung eines zweckfremden Einsatzes der Marke im Wettbewerbskampf herangezogen werden.

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 24 W (pat) 25/07Oranex
§ 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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EuG: E?Ship nicht als Marke im Bereich Schiffbau und Transport schutzfähig

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E?Ship – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

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