Schlagwort-Archive: Vereinsname

LG Augsburg: ALFA – Verletzung Namensrecht an Vereinsnamen durch Parteibezeichnung Urteil vom 28.04.2016 – O91 O 3606/15

Leitsätze:

„Öffentlichkeitsarbeit, politische Bildung, politisches Lobbying“ ist kein für einen Unterlassungsanspruch nach § 14 MarkenG erforderliches Handeln im geschäftlichen Verkehr.

Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Schlagworte und Abkürzungen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für politische Parteien und Vereine.

LG Augsburg, Endurteil v. 28.04.2016 – O91 O 3606/15 – ALfA / ALFA
BGB § 12, MarkenG § 14

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OLG Braunschweig: „bund-der-verunsicherten.de“ – Unberechtigte Abmahnung einer kritisierenden Webseite

Die Verwendung einer Domain www.Bund-der-Verunsicherten.de, auf der sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands eines Vereins auseinandergesetzt wird, ist zulässig. Wird eine kritisierende Website betrieben, die unter einer an den Namen der kritisierten Persönlichkeit angeglichen Domain geschaltet wird, liegt darin kein Namensgebrauch, solange distanzierende Zusätze innerhalb der Second-Level-Domain ohne Weiteres erkennen lassen, dass der Betreiber nicht im „Lager“ des Berechtigten steht und zudem der Name so gewählt ist, dass dem Berechtigten die Möglichkeit erhalten bleibt, seinen eigenen Namen als Domain registrieren zu lassen.

Aus denselben Gründen bestehen auch keine Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Bund der Versicherten“ als Überschrift über der Werbeanzeige. Auch insoweit fehlt es an der nötigen Verwechslungsgefahr bzw. Gefahr der Zuordnungsverwirrung, da dem Verkehr ohne weiteres durch die Angabe der Domain „www.bundderverunsicherten.de“ und darüber hinaus auch durch die Gegenüberstellung mit dem Begriff „Bund der Verunsicherten“ deutlich wird, dass es sich nicht um eine Anzeige des Vereins handeln kann.

OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2009 – 2 U 191/09bund-der-verunsicherten.de
§§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 4 MarkenG bzw. § 12 BGB

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BGH: Haus und Grund III

BGH, Urteil vom 31.07.2008 – I ZR 21/06Haus & Grund III (OLG Hamm)

ZPO § 51 Abs. 1
Wird ein Dachverband im Wege gewillkürter Prozessstandschaft von einem Landesverband zur Geltendmachung markenrechtlicher Abwehransprüchen gegenüber einem jüngeren Kollisionszeichen ermächtigt, so kann sich das schutzwürdige Eigeninteresse des Dachverbands aus der Mitgliedschaft des Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung auch vom Dachverband benutzt wird.

MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4
Eine schlagwortartige Kurzbezeichnung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.

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