Schlagwort-Archive: Veranstaltung

LG Köln: Polnische Nacht

Landgericht Köln, Urteil vom 31.10.2005 – 33 O 233/05
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 23 Nr. 2 MarkenG

An der Bezeichnung Q besteht ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da die Angabe in polnischer Sprache die Art der Veranstaltung bezeichnet und daher ein Bedürfnis besteht, die Angabe auch in polnischer Sprache für den – inländischen – Verkehr freizuhalten. (Rn. 20)

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OLG Koblenz: Rosenmondnacht

Zur Verwirkung des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs (hier: Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Zeichen „Rosenmondnacht“ und „Närrisches Bermudadreieck“ im Rahmen der Straßenfastnacht am Rosenmontag in Mainz).

Im Kennzeichenrecht kommt dem Begriff der Bösgläubigkeit eine andere Bedeutung zu als sonst im deutschen Zivilrecht. Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist.

OLG Koblenz, Urteil vom 17.11.2005 – 6 U 407/05
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 1 MarkenG

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