Das „Tatzen“-Logo und Markenrecht:
1. Kann die mehr oder weniger naturgetreue Abbildung einer Pfote als Marke geschützt werden? Ja, denn Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Eine Marke kann nicht eingetragen werden, wenn ihr die Unterscheidungskraft fehlt. Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können daher als Marke geschützt werden. Also eine „Tatze“ für Bekleidung genauso wie ein „Apfel“ für Computer.
2. Warum wird die Verwendung der „Tatzen“-Marke überhaupt abgemahnt? Eine Marke gibt dem Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Droht also eine Markenverletzung durch eine nicht berechtigte Benutzung der Marke, muss der Markeninhaber aktiv werden. Wer eine Marke für bestimmte Produkte eingetragen hat, sollte gegen identische und ähnliche Verwendung der Marke durch Dritte auf den eingetragenen(!) Produkten vorgehen. Duldet er eine unberechtige Nutzung seiner Marke über einen längeren Zeitraum, schwächt dies sein Markenrecht und kann die spätere Durchsetzung erschweren.
3. Betroffen und Abmahngefährdet sind gewerbliche Verkäufer, die identische oder ähnliche Produkte anbieten, für die die Marke geschützt ist, so dass Verwechslungsgefahr droht. Damit droht vor allem Verkäufern von Bekleidung eine Abmahnung, wenn ein Käufer meinen könnte, das T-Shirt o.ä. sei – direkt oder in Lizenz – von Jack Wolfskin hergestellt. Hier stellt sich natürlich die Frage, wann Ähnlichkeit mit einer Tatzen-Marke vorliegt. Maßstab ist hierbei ein durchnittlich aufmerksamer und informierter (aber im Zweifel auch schützenswerter) Verbraucher. Es macht deshalb bei der Frage der Ähnlichkeit keinen Unterschied, ob es sich um einen Katzen- oder eine Wolfspfote handelt – was in einigen Forenbeiträgen als Unterscheidungskriterium genannt wurde. Denn der Durchschnitts-Verbraucher erkennt wohl eher nicht den Unterschied zwischen einer Katzen- oder Wolfspfote.
4. Warum ist eine Abmahnung aus einer Marke so teuer? Die Abmahnkosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalt berechnen sich aus dem Streitwert. Bei Marken liegt dieser Streitwert regelmäßig mindestens bei 50.000 EUR, bei bekannten Marken oft auch über 150.000 EUR. Daraus entstehen dann schnell Anwaltskosten ab 1.000 EUR.