OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2008 – 4 U 63/08 –
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Eine Spitzenstellungswerbung lässt sich nicht schon damit begründen, dass die Domain
„anwaltskanzlei-[ortsname].de“ nur einmal vergeben wird und die Domain dem Verkehr nur im Zusammenhang mit den Antragsgegnern begegnet, während andere Rechtsanwälte nun nicht mehr die Möglichkeit haben, mit der Domain zu werben.