BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 33 W (pat) 8/07 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Wortfolge „Wir versichern Bayern“ kann in der Klasse 36 (Versicherungswesen) nicht als Marke eingetragen werden, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.
BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 33 W (pat) 8/07 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Wortfolge „Wir versichern Bayern“ kann in der Klasse 36 (Versicherungswesen) nicht als Marke eingetragen werden, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.
BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 94/04 – Kinderzeit (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
a) Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.
b) Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.
BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 6/05 – Kinder II (OLG Köln)
MarkenG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2
Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.
BGH, Beschluss vom 01.03.2001 – I ZB 54/98 – (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3
a) Zur Unterscheidungskraft und zum Freihaltebedürfnis der Wortfolge „REICH UND SCHOEN“ für die Dienstleistungen Fernsehunterhaltung, Rundfunk-, Fernseh- und Videofilmproduktion sowie Film- und Videoverleih, Betrieb von Tonstudios und Veröffentlichung und Vermietung von Büchern.
b) Die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG müssen für diejenigen Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, auf die sich die Anmeldung bezieht.