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BPatG: Markenschutz für Slogan „Habt Ihr kein Zuhause?“

Der Werbeslogans „Habt Ihr kein Zuhause?“ ist als Marke für die Klasse 36 angemeldeten Dienstleistungen aus dem Bereich der Immobilien- oder Finanzwirtschaft schutzfähig. Der angesprochene Verkehr wird der Frage „Habt Ihr kein Zuhause?“ keinen unmittelbar beschreibenden Hinweis auf die angemeldeten Dienstleistungen aus dem Bereich der Immobilien- oder Finanzwirtschaft entnehmen. Das Anmeldezeichen setzt sich nicht nur aus einer gewöhnlichen Werbeaussage zusammen, sondern löst einen Denkprozess aus und erfordert jedenfalls ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand, so dass das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft überwunden wird.

BPatG, Beschluss vom 12.05.2010 – 26 W (pat) 99/09 – „Habt Ihr kein Zuhause?
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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