BPatG, Beschluss vom 15.07.2008 – 26 W (pat) 4/05 – Ehemaliges DDR-Staatswappen
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG
Leitsatz
Das dem inländischen Durchschnittsverbraucher in rechtserheblichem Umfang bekannte ehemalige DDR-Staatswappen ist geeignet, unterschiedlichste Waren ihrer geographischen Herkunft sowie ihrer Art nach zu beschreiben. Ihm fehlt deshalb auch jegliche Unterscheidungskraft.