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BPatG: FlowParty

BPatG, Beschluss vom 14.04.2008 – 32 W (pat) 18/06FlowParty
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz:

Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen kann dadurch begründet werden, dass eine einem Dritten gehörende ältere Marke als Stammbestandteil einer insgesamt prioritätsjüngeren Markenserie verwendet wird (Abweichung von BPatG, Beschl. v. 20.1.1992, 30 W (pat) 212/91). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die in die jüngere Markenserie übernommene ältere Marke durch Benutzung (auch) als Firmenkennzeichnung Hinweischarakter auf das Unternehmen des Inhabers der älteren Marke erlangt hat.

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BPatG: Markenschutz für das „Hofbräuhaus“ Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06

Die Bildmarke „Hofbräuhaus“, angemeldet für die Waren und Dienstleistungen „Biere, Biermischgetränke; Mineralwässer und andere kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Erlebnisgastronomie“, ist schutzfähig. Es besteht kein Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, da die angemeldete Marke hinreichend unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig ist. Die Bildmarke stellt eine stark stilisierte Darstellung mit grafisch charakteristischen Merkmalen wie die architektonische Ausgestaltung in drei versetzte Gebäudeteile mit unterschiedlichen Dach- und Fassadentypen wie Erker und Arkaden, die über die bloße Beschreibung eines Gebäudes hinausgehen, dar. Hinzu kommt, dass die angemeldete Marke keine bildliche Darstellung eines Gasthauses oder Geschäftes zeigt, sondern eines „neutralen“ Gebäudes, weshalb ein unmittelbarer Hinweis und Sachzusammenhang im Hinblick auf die Veräußerung der in der Anmeldung beanspruchten Getränke bzw. auf das Angebot der gastronomischen Dienstleistungen zu verneinen ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden vielmehr bedingt durch die stilisierten grafischen Elemente und die dadurch entstehende hinreichende Verfremdung vom Eindruck eines real existierenden Gebäudes weggeführt.

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06Hofbräuhaus
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: 14/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 14. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 07.11.2007 – 29 W (pat) 11/05 – Powerkids Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.01.2008 – 27 W (pat) 9/08 – Innovation Inside Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 29 W (pat) 60/07 – Solar Power Plant Volltext

BPatG, Beschluss vom 21.01.2008 – 27 W (pat) 33/07 – Modern Gala Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.01.2008 – 27 W (pat) 111/07 – 360° Entertainment Volltext

Angesichts des Bedeutungsgehalts „vollständig, umfassend“ fehlt der angemeldeten Bezeich-nung die Eignung, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 – Libertel; GRUR 2004, 943, 944 – SAT.2) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, denn die angesprochenen Verkehrskreise – hier letztlich alle Verbraucher – werden in ihr keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen.

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 24 W (pat) 78/06 – GREAT BODY Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.02.2008 – 28 W (pat) 153/07 – Tintencenter Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.11.2007 – 29 W (pat) 190/04 – CALLWAY / CELLWAY Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.11.2007 – 29 W (pat) 30/06

(Wort-/Bildmarke CALLWAY) / Cellway Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.02.2008 – 30 W (pat) 27/06 – Vivion / Vivian Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.02.2008 – 30 W (pat) 17/05 – Schlemmer-Jack / 1. SNACK JACK 2. (Wort-/Bildmarke) JACK Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 101/07

/ NUTRICARE Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.03.2008 – 25 W (pat) 42/06 – Annas / ANGASS Volltext

Wegen der weitgehenden Übereinstimmungen im Klangbild kommen die Marken sich zu nahe. Da bei pharmazeutischen Produkten mit mündlichen Bestellungen und Empfehlungen zu rechnen ist, führen bereits die klanglichen Ähnlichkeiten zu einer relevanten Verwechslungsgefahr, so dass es auf die Frage, ob die Zeichen sich auch im Schriftbild zu ähnlich sind, nicht mehr ankommt.

BPatG: Eintragung des Inlandsvertreters

BPatG, Beschluss vom 04.03.2008 – 27 W (pat) 91/07
§ 96 MarkenG; § 20 BDSG

Leitsätze:

1. Der im Markenregister eingetragene Vertreter eines Markeninhabers kann den von ihm geltend gemachten Anspruch auf Löschung dieser Eintragung bzw. seinen Hilfsantrag auf Aufnahme eines den Umfang des Vertretungsverhältnisses näher bezeichneten Zusatzes mangels spezialgesetzlicher Vorschriften im Markengesetz oder der Markenverordnung (anders als möglicherweise im Patentrecht nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG, vgl. hierzu BPatG BlPMZ 2007, 421, 422 Inlandsvertreter) nur nach Maßgabe der allgemeinen datenschutz-rechtlichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Satz 1 BDSG als Ausfluss seines allgemeinen (Grund-)Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (st. Rspr. seit BVerfG 65, 1) verlangen.

2. Ein solches Recht nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BDSG besteht nur, wenn die Eintragung unrichtig, insbesondere von § 25 Nr. 16 MarkenG nicht gedeckt ist.

3. Die einem Verfahrensbevollmächtigten auf die Durchführung eines einzigen Verfahrens (hier: Umschreibungsverfahren) beschränkte Erteilung einer Vollmacht steht unter der auflösenden Bedingung der Beendigung des betroffenen Verfahrens; da die Vollmacht danach frühestens erst nach Vollzug der in diesem Verfahren begehrten (Haupt-)Eintragung erlöschen kann und somit im Zeitpunkt dieser Eintragung noch besteht, ist der bestellte Vertreter ungeachtet der Frage, ob seine Vollmacht wirksam beschränkt ist oder nicht, auf jeden Fall nach § 25 Nr. 16 MarkenV im Markenregister zu vermerken.

4. Wird einem Patent- oder Rechtsanwalt eine dem Wortlaut nach sich auf sämtliche Verfahren vor nationalen oder internationalen Behörden oder Gerichten erstreckende Vollmacht „in Sachen“ eines konkreten Verfahrens (hier: Umschreibung auf einen neuen Markeninhaber) erteilt, handelt es sich nicht um eine sachlich oder zeitlich beschränkte, sondern eine unbeschränkte Vollmacht, da mit dem Zusatz „in Sachen“ die Vollmacht nicht beschränkt, sondern hiermit lediglich der Anlass für die (unbeschränkte) Vollmachterteilung zum Ausdruck gebracht wird. Ein auf eine solche Vollmacht gestützter Antrag des Patent- oder Rechtsanwalts auf Löschung seiner nach § 25 Nr. 16 MarkenV vorgenommenen Eintragung oder auf Aufnahme eines die Beschränkung kennzeichnenden Zusatzes ist daher nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BDSG unbegründet, weil die Eintragung richtig ist und bleibt.

5. Ob der nach § 25 Nr. 16 MarkenV eingetragene Inlandsvertreter eines ausländischen Markeninhabers auch nach Beendigung seiner rechtsgeschäftlichen Bestellung (hier: Niederlegung des Mandats) weiterhin im Markenregister eingetragen bleibt, hängt davon ab, ob die Eintragung nach § 25 Nr. 16 MarkenV allein vom zivilrechtlichen Fortbestand der rechtsgeschäftlichen Bestellung abhängt oder – wofür nach dem Gesetzeszweck einiges spricht – unabhängig von der zivilrechtlichen Rechtslage auch die Fortdauer einer bloßen verfahrensrechtlichen Stellung, insbesondere nach § 96 Abs. 4 MarkenG, erfasst. Ob hiernach die Eintragung fortbesteht (so BPatG BlPMZ 2007, 421, 422 Inlandsvertreter für §§ 25, 30 PatG) oder zu löschen ist (so in der Tendenz BPatG 24 W (pat) 97/07 Inlandsvertreter II, veröffentlicht unter www.bundespatentgericht.de, für § 96 Abs. 4 MarkenG), bleibt, da im hier zu entscheidenden Sachverhalt ohne Bedeutung, abzuwarten.

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BPatG 13/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 13. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 05.12.2007 – 28 W (pat) 67/07 – FineLine Volltext

Der Eintragung der angemeldeten Marke steht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.

Die Voreintragungen der Bezeichnung durch das HABM, das englische UK Intellectual Property Office sowie durch das Deutsche Patent- und Markenamt begründen kein anderes Ergebnis. Inländische Voreintragungen möglicherweise vergleichbarer oder sogar identischer – möglicherweise aber auch löschungsreifer Marken – können zwar ein zu berücksichtigendes Indiz darstellen, sind für die Schutzfähigkeitsentscheidung aber keinesfalls bindend.

BPatG, Beschluss vom 12.02.2008 – 33 W (pat) 96/06 – BITUSTICK Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.02.2008 – 32 W (pat) 92/06 – Maya Plisetskaya Volltext

Da Eigennamen von Hause aus einen individualisierenden Charakter aufweisen, kommt ihnen grundsätzlich die Eignung zu, einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft von Waren und Dienstleistungen zu vermitteln (Senatsbeschluss 32 W (pat) 388/02 – Rainer Werner Fassbinder).

Es besteht ein legitimes Interesse von einer bekannten Persönlichkeit (z. B. ein Künstler oder Sportler) daran, ihr Ansehen und ihre Popularität auch kommerziell zu verwerten (vgl. BGH GRUR 2000, 709, 712, 713 – Marlene Dietrich), wobei die Möglichkeit, für den Personennamen – als dem, neben der Abbildung, wohl wichtigsten Persönlichkeitsmerkmal – Markenschutz zu erlangen, ausdrücklich erwähnt wird (BGH a. a. O., 713 liSp).

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 68/06 – MarkenManual Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 67/06 – KampagnenCode Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 66/06 – MarkenBilanz Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 71/05 – Deutsche BKK Volltext

Die angemeldete Marke ist für die Waren der Klasse 9, hinsichtlich der Waren „fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer“ hinreichend unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend.

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 32 W (pat) 131/05
Picoletto / 1. (Wort-/Bildmarke PiccoloSüßwaren) 2. Rigoletto Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 32 W (pat) 98/03
(Wort-/Bildmarke Jako-o) / Jocko Volltext

Zwischen den Marken besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 32 W (pat) 121/06 – AKADNET / AKAD Volltext

BPatG: „La Martina“

1. Kommt es auf die Bestandsfähigkeit der Widerspruchsmarke entscheidend an, weil diese im Fall ihrer Löschung dem angegriffenen Zeichen nicht mehr entgegenstehen würde, ist zwar zu berücksichtigen, dass eine Aussetzung zu einer Verfahrensverzögerung führt. Diese widerspricht aber nicht generell dem Beschleunigungsgebot i.S. von § 66 III MarkenG; auf eine Eintragungsbewilligungsklage kann die Inhaberin des angegriffenen Zeichens nicht verwiesen werden (vgl. BPatG, GRUR 1998, 406 – Aussetzung des Widerspruchsverfahrens).

2. Alle zur Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung einer Widerspruchsmarke vorgebrachten Beweismittel sind in der Zusammenschau (vgl. BPatGE 33, 228 [231] – Lahco; BPatG, Mitt 1985, 19 – Thrombex) zu bewerten.

3. Die Zurückweisung erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgelegter Glaubhaftmachungsunterlagen als verspätetes Vorbringen kommt nur in Betracht, wenn nicht durch Gewährung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO in Verbindung mit der Anberaumung eines Verkündungstermins nach § 79 I 1 MarkenG eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden ist. Dies gilt umso mehr, wenn die Widersprechende in der mündlichen Verhandlung nur ergänzende Unterlagen vorlegt.

4. Schuhwaren weisen eine mittlere Ähnlichkeit zu den Bekleidungsstücken der Widerspruchsmarke auf (Weiterführung von BGH, GRUR 1999, 164 – John Lobb; Anschluss an LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456; Fortführung von Senat, Beschl. v. 11. 12. 2001 – 27 W [pat] 246/00 – Blue Brother).

5. Im Modesektor bestimmen Herstellerangaben den Gesamteindruck zwar mehr als sonst; dies nimmt einer Produktbezeichnung aber nicht automatisch die selbstständig kennzeichnende Wirkung, insbesondere wenn die Herstellerangabe eine untergeordnete Stellung in der Gesamtmarke einnimmt.

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 27 W (pat) 171/05La Martina
§ 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BPatG 12/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 12. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 19.07.2007 – 25 W (pat) 135/05 – SMART LUBRICATION Volltext

BPatG, Beschluss vom 19.09.2007 – 29 W (pat) 51/05 – Holzlicht Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.11.2007 – 25 W (pat) 156/05 – ORTHO-SYSTEMS Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.12.2007 – 25 W (pat) 7/05 – CJD Volltext

BPatG, Beschluss vom 16.01.2008 – 26 W (pat) 34/06 – kurz mal weg Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.02.2008 – 32 W (pat) 17/07 – Großeltern Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 32 W (pat) 77/06 – Vitalität erleben Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 32 W (pat) 69/06 – (Wort-/Bildmarke SchönerWohnen) Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 32 W (pat) 68/06 – SCHÖNER WOHNEN Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 133/07 – neoClips Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.03.2008 – 26 W (pat) 153/04 – (Bildmarke Tagesstempel) Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.10.2007 – 25 W (pat) 254/03 – ATOZ / (Wort-/Bildmarke) Atos Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.11.2007 – 25 W (pat) 149/04
(Wort-/Bildmarke IMS) / IMS / IMIS Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.11.2007 – 25 W (pat) 93/05 – ORANCIN / Orasthin / Orthangin Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.11.2007 – 28 W (pat) 166/07 – Coon / Kron Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.11.2007 – 25 W (pat) 173/05 – Evalis / EXALIS Volltext

BPatG, Beschluss vom 03.12.2007 – 25 W (pat) 83/05 – AMBRAX / ALMAX Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 25 W (pat) 131/05
/ , Gemeinschaftsmarke GAP Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.12.2007 – 25 W (pat) 159/05 – CEFA / MEPHA Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.01.2008 – 25 W (pat) 22/03 – Cordarone / CORDAREX Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.01.2008 – 25 W (pat) 27/06 – Sana-Gel / SANAVEN Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.02.2008 – 25 W (pat) 85/02
(Wort-/Bildmarke Lazarus) / (Bildmarke Malteserkreuz) Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.02.2008 – 25 W (pat) 158/05 – (Wort-/Bildmarke Auconet) / Aucotec Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 124/07 – WELLSANA / Sana Volltext

BPatG: Umschreibungsverfahren

BPatG, Beschluss vom 19.02.2008 – 27 W (pat) 225/05
§§ 27, 28, 96 MarkenG, § 265 ZPO

Leitsätze:

1. Bei der Umschreibung einer Marke auf deren Erwerber im Markenregister handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, das jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an Person und Berechtigung des angeblichen Erwerbers bestehen, einer förmlichen Prüfung bedarf.

2. § 96 MarkenG ist auch im Umschreibungsverfahren anzuwenden.

3. Zu den Voraussetzungen für den zulässigen Eintritt des Erwerbers einer Marke in ein anhängiges Widerspruchsverfahren.

4. Liegt ein Verfahrensverstoß seitens der Markenstelle (hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs) vor und sind Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der Markenstelle in der Sache nicht von vornherein auszuschließen, ist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses der Markenstelle an diese zurückzuverweisen und in aller Regel eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr veranlasst.

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BPatG 11/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 11. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 27.11.2008 – 27 W (pat) 90/07 – SchauHör Volltext

Auch wenn die Bezeichnung „SchauHör“ aus für sich genommen schutzunfähigen Wortteilen besteht, so ist doch ihre aus dem üblichen Rahmen fallende Schreibweise zu berücksichtigen, die darin zu sehen ist, dass die beiden Imperativformen der Verben „schauen“ und „hören“ zusammengeschrieben sind und aus jeweils einem beginnenden Großbuchstaben und hieran anschließenden Kleinbuchstaben zusammengesetzt sind, wobei auch die Anlehnung der Wortfolge an die geläufige Aufforderung „schau her“ ihr eine gewisse Eigenart verleiht, die schutzbegründend wirkt.

Damit erfüllt die Anmeldemarke in der angemeldeten Form noch die geringstmöglichen Anforderungen an die Hauptfunktion einer Marke, so dass ihr insoweit die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche Unterscheidungskraft eben noch zuzubilligen ist.

BPatG, Beschluss vom 15.01.2008 – 33 W (pat) 205/01 – GALLUP / GALLUP Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 32 W (pat) 56/06 – Bucovina Club Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.01.2008 – 32 W (pat) 59/07 – Actor Wanted Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 7/07 – Skyblue Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 33 W (pat) 23/06 – BAUPROTECT Volltext

BPatG 10/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 10. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 10.10.2007 – 26 W (pat) 135/05
(Wort-/Bildmarke AREAL) Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.02.2008 – 32 W (pat) 87/06 – CRAFTWORK Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 25 W (pat) 76/06 – webCenter Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 25 W (pat) 4/06 – (Wort-/Bildmarke ITConsult) Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 27 W (pat) 62/07
(Wort-/Bildmarke MAUISURFING) Volltext

„Maui“ ist eine geographische Angabe, die an sich freihaltungsbedürftig sowie nicht unterscheidungskräftig ist.

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 27 W (pat) 61/07 – (Wort-/Bildmarke MAUIWALKER) Volltext

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 27 W (pat) 60/07 – (Wort-/Bildmarke MAUISPORTS) Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.12.2007 – 25 W (pat) 167/05 – indatex / AUDATEX Volltext

BPatG, Beschluss vom 16.01.2006 – 26 W (pat) 100/06
(Wort-/Bildmarke OBOLON) / OBERON Volltext

BPatG, Beschluss vom 08.02.2008 – 25 W (pat) 144/05 – Diurevit / Diurapid Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.02.2008 – 33 W (pat) 110/05
(Wort-/Bildmarke „Der Pott kocht!“) / (Wort-/Bildmarke „POTT“) Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.02.2008 – 26 W (pat) 44/05 – James-Cook Reisen / James Cook Volltext