Schlagwort-Archive: 2008

LG Stuttgart: Hartplatzhelden – Videomitschnitte von Amateurfussballspielen

LG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 – 41 O 3/08 KfH – Hartplatzhelden.de
§§ 3, 8 UWG

Zwischen einem regionalen Fussballverband und einen Internetportal besteht ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen.

Die Veröffentlichung von Filmaufzeichnungen von Amateurfussballspielen auf einem Internetportal stellt einen unzulässigen Eingriff in das alleinige Verwertungsrecht des Fussballverbandes als Veranstalter von Fußballspielen im Amateurbereich dar.

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LG Köln: Kein urheberrechtlichen Schutz für virtuellen Kölner Dom

LG Köln, Urteil vom 21.04.2008 – 28 O 124/08
§§ 97 Abs. 1, 17, 19 a UrhG

Auch im „virtuellen Raum“, hier im Rahmen der Online-Plattform „Second Life“, können urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind.

Es liegt jedoch keine hinreichende eigenpersönliche Schöpfung vor, wenn die Arbeitsschritte sich im Handwerklich-Technischen und im Wesentlichen mechanischen Bearbeiten erschöpfen, so bei dem mechanischen Bearbeiten von Bildern auf Grundlage von Fotos des realen Domes durch perspektivische Korrekturen, Helligkeitsanpassungen und Wahl des entsprechenden Bildausschnitts um eine Anpassung dieser Fotos für die Zwecke des virtuellen Doms zu erzielen.

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LG Düsseldorf: x Chance

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2008 – 2a O 247/06
Art. 93 Abs. 5 GMV

Auch wenn die Frage, ob vorliegend eine Begehungsgefahr vorliegt, sowohl für die Frage der Zuständigkeit als auch für die Begründetheit ausschlaggebend ist, ist die Klage hier als unzulässig abzuweisen, weil es schon an den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen fehlt.

Unstreitig hat die Beklagte eine Verletzungshandlung bislang nicht begangen. Aber auch eine Erstbegehungsgefahr ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Vielmehr kann bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erst dann von einer künftigen Benutzung im Inland ausgegangen werden, wenn sonstige Umstände hinzutreten, dass die Benutzung gerade in diesem Land der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen werden wird

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OLG Düsseldorf: Gegendarstellungs­anspruch bei mehrdeutigen Äusserungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2008 – I-15 U 176/07 – Gegendarstellungs­anspruch bei mehrdeutigen Äusserungen – Quizmaster unterliegt.
§ 11 LandesPresseG NRW

Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nur dann, wenn bei mehrdeutigen, sich aus dem Gesamtzusammenhang ergebenden Äußerungen nicht gegendarstellungsfähige Deutungen ausgeschlossen werden können. Eine Gegendarstellung kann daher nur dann erfolgen, wenn sich nur diejenige Deutung, auf die Gegendarstellung erwidern will, als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt. (Anschluss an Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2007 – 1 BvR 967/05)

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BGH: „afilias.de“ – Markenverletzung durch Registrierung eines Domain-Namens Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 159/05

BGH, Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 159/05afilias.de (OLG Düsseldorf)
BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15

Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 – I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 – mho.de).

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BPatG: Markenschutz für das „Hofbräuhaus“ Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06

Die Bildmarke „Hofbräuhaus“, angemeldet für die Waren und Dienstleistungen „Biere, Biermischgetränke; Mineralwässer und andere kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Erlebnisgastronomie“, ist schutzfähig. Es besteht kein Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, da die angemeldete Marke hinreichend unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig ist. Die Bildmarke stellt eine stark stilisierte Darstellung mit grafisch charakteristischen Merkmalen wie die architektonische Ausgestaltung in drei versetzte Gebäudeteile mit unterschiedlichen Dach- und Fassadentypen wie Erker und Arkaden, die über die bloße Beschreibung eines Gebäudes hinausgehen, dar. Hinzu kommt, dass die angemeldete Marke keine bildliche Darstellung eines Gasthauses oder Geschäftes zeigt, sondern eines „neutralen“ Gebäudes, weshalb ein unmittelbarer Hinweis und Sachzusammenhang im Hinblick auf die Veräußerung der in der Anmeldung beanspruchten Getränke bzw. auf das Angebot der gastronomischen Dienstleistungen zu verneinen ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden vielmehr bedingt durch die stilisierten grafischen Elemente und die dadurch entstehende hinreichende Verfremdung vom Eindruck eines real existierenden Gebäudes weggeführt.

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06Hofbräuhaus
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BGH: Anspruch auf rechtliches Gehör – „Melissengeist“

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 – I ZB 70/07
§ 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG, Art. 103 Abs. 1 GG

Das Bundespatentgericht hat den Anspruch der Markeninhaberin auf rechtliches Gehör nicht dadurch verletzt, dass es den Begriff „Melissengeist“ als Warenbezeichnung ohne jegliche Unterscheidungskraft angesehen hat. (Rn. 9)

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BGH: Hansen-Bau

BGH, Urteil vom 30.01.2008 – I ZR 134/05 Hansen-Bau (OLG Rostock)
MarkenG § 5 Abs. 1 und 2

Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufigkeit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung (Abgrenzung zu BGH GRUR 1979, 642, 643 – Billich; GRUR 1991, 472, 473 – Germania; BGHZ 130, 276, 278 – Torres).

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BGH: LOTTOCARD

BGH, Beschluss vom 10.04.2008 – I ZR 167/05LOTTOCARD (OLG Hamburg)
MarkenG §§ 26, 49 Abs. 1, § 52 Abs. 2, § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1

a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Löschungsklage nach §§ 26, 49 Abs. 1, § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1 MarkenG trägt der Kläger. Den Beklagten kann aber eine sekundäre Darlegungslast treffen.

b) Solange eine Markeneintragung nicht nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht ist, kann im Verfahren über die Löschungsklage wegen Verfalls eine rechtserhaltende Benutzung i.S. von § 26 MarkenG nicht mit der Begründung verneint werden, die Verwendung des Zeichens sei für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen generell beschreibend.

c) Wird eine Marke rechtserhaltend für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Waren oder Dienstleistungen verwendet, ist die Markeneintragung im Löschungsverfahren wegen Verfalls nicht auf die tatsächlich benutzten konkreten Waren oder Dienstleistungen zu beschränken. Vielmehr sind im Warenverzeichnis auch die Waren oder Dienstleistungen zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werden.

d) Wird der Markeninhaber wegen Verfalls nach § 48 Abs. 1, § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1 MarkenG vor den ordentlichen Gerichten auf Löschung der Marke in Anspruch genommen und wird die Eintragung der Marke während des Laufs dieses Verfahrens im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht, stellt dies ein den Rechtsstreit erledigendes Ereignis dar. Für die Frage, ob die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war, ist trotz der in § 52 Abs. 2 MarkenG angeordneten Rückwirkung vom Bestand der Marke auszugehen.

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BPatG: 14/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 14. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 07.11.2007 – 29 W (pat) 11/05 – Powerkids Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.01.2008 – 27 W (pat) 9/08 – Innovation Inside Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 29 W (pat) 60/07 – Solar Power Plant Volltext

BPatG, Beschluss vom 21.01.2008 – 27 W (pat) 33/07 – Modern Gala Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.01.2008 – 27 W (pat) 111/07 – 360° Entertainment Volltext

Angesichts des Bedeutungsgehalts „vollständig, umfassend“ fehlt der angemeldeten Bezeich-nung die Eignung, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 – Libertel; GRUR 2004, 943, 944 – SAT.2) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, denn die angesprochenen Verkehrskreise – hier letztlich alle Verbraucher – werden in ihr keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen.

BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 24 W (pat) 78/06 – GREAT BODY Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.02.2008 – 28 W (pat) 153/07 – Tintencenter Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.11.2007 – 29 W (pat) 190/04 – CALLWAY / CELLWAY Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.11.2007 – 29 W (pat) 30/06

(Wort-/Bildmarke CALLWAY) / Cellway Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.02.2008 – 30 W (pat) 27/06 – Vivion / Vivian Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.02.2008 – 30 W (pat) 17/05 – Schlemmer-Jack / 1. SNACK JACK 2. (Wort-/Bildmarke) JACK Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 101/07

/ NUTRICARE Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.03.2008 – 25 W (pat) 42/06 – Annas / ANGASS Volltext

Wegen der weitgehenden Übereinstimmungen im Klangbild kommen die Marken sich zu nahe. Da bei pharmazeutischen Produkten mit mündlichen Bestellungen und Empfehlungen zu rechnen ist, führen bereits die klanglichen Ähnlichkeiten zu einer relevanten Verwechslungsgefahr, so dass es auf die Frage, ob die Zeichen sich auch im Schriftbild zu ähnlich sind, nicht mehr ankommt.