BPatG Entscheidungen 18/2009

In der 18. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 31.03.2009 – 33 W (pat) 21/07Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit

Die angemeldete Marke ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG von der Eintragung als Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen. Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.03.2009 – 30 W (pat) 30/08MOMORDICA u.a. für die Waren „Arzneimittel; pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege … “ Die Marke „Momordica“ eine beschreibende, freihaltebedürftige Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung der von der Marke erfassten Waren dienen konnte bzw. dienen kann. Volltext

BPatG, Beschluss vom 05.03.2009 – 30 W (pat) 81/06 – Wortmarke „open·xchange“ Der Eintragung der angemeldeten Marke steht zumindest das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Volltext

BPatG, Beschluss vom 03.03.2009 – 24 W (pat) 52/07 – Wortmarke FLECK-WEG u.a. für folgende Waren „Klasse 3: Waschmittel, insbesondere Mittel zur Behandlung und Entfernung von Flecken aus Textilien; Reinigungsmittel, insbesondere Fleckentfernungsmittel; …“ als beschreibende Angabe nicht schutzfähig. Volltext

BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 26 W (pat) 27/08 – Wortmarke Warehotel für die Dienstleistungen „Frachten (Entladen von-); Fuhrunternehmer (Dienstleistungen eines-), Garagenvermietung, Kraftfahrzeuge (Transport mit-), Lagerung von elektronisch gespeicherten Daten und Dokumenten, Lagerung von Waren, Lagervermietung, Spedition, Warenauslieferung“. Der angemeldeten Marke fehlt für die in der Anmeldung aufgeführten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Volltext

Schutzfähigkeit bejaht:

BPatG, Beschluss vom 03.02.2009 – 24 W (pat) 73/06 – Wortmarke Capisco Schutzfähig für Klasse 16: „Druckereierzeugnisse, nämlich Pressemappen, Fotomappen, Plakate (Poster); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Globen, Wandtafeln“, hinsichtlich Klasse 38: „Verbreitung, Verteilung und Weiterleitungen von Fernseh-, Hörfunk-, Telekommunikations- und Informationssignalen über kabelfreie und/oder kabelgebundene digitale und analoge Netze, auch im Online- und Offline-Betrieb in Form von interaktiven elektronischen Mediendiensten sowie mittels Computer; Sammeln und Liefern von Nachrichten; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur in technischer Hinsicht“ und hinsichtlich Klasse 41: „Musikdarbietungen; Veröffentlichung und Herausgabe von elektronisch wiedergebbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen, die über Datennetze abrufbar sind; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur in technischer Hinsicht“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 19.11.2008 – 29 W (pat) 70/03Buchstabe T- Als Marke schutzfähig aufgrund Verkehrsdurchsetzung für die Dienstleistungen „Telekommunikation, nämlich Telefondienstleistungen, Bereitstellung von Internetzugängen, technische Übermittlung von Filmen und Sendungen; Betrieb und Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation im oben genannten Sinne, nämlich durch leitungsgebundene Einrichtungen, terrestrische Einrichtungen oder Satelliten“ Volltext

Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung verneint:

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 24 W (pat) 25/07 – Wortmarke Oranex für die Waren „Wasch- und Bleichmittel, Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel“ Die Markenabteilung 3.4. des DPMA hat zu Unrecht die Löschung der angegriffenen Marke 304 66 369 „Oranex“ angeordnet, da der Löschungsgrund der Bösgläubigkeit nach § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG nicht vorliegt. Volltext

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 100/08
BM Golfspieler ./. WBM European Tour. Es besteht keiner Gefahr von Verwechslungen der Vergleichsmarken, weil der Grad der Zeichenähnlichkeit zu gering ist, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen. Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.01.2009 – 30 W (pat) 10/08Zucar ./. 1. Zurcal 2. Suga Verwechslungsgefahr verneint für 1. Zurcal, bejaht für 2. Suga. Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.10.2008 – 30 W (pat) 72/05 – Wortmarke Bestboy ./. 1. Boy 2. Prima-Boy 3. WebBoy Keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 MarkenG. Volltext

Verwechslungsgefahr bejaht:

BPatG, Beschluss vom 19.02.2009 – 30 W (pat) 171/06Av a n c e l ./. ARA – cell („Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate zur Gesundheitspflege, Arzneimittel, Diagnostika für medizinische Zwecke, immunologische und onkologische Produkte“) Zwischen der Widerspruchsmarke und der angegriffenen IR-Marke besteht Verwechslungsgefahr im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Volltext

Kostenauferlegung

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 24 W (pat) 16/07 – Wort-/Bildmarke MCI HaarPLUS ./. Wort-/Bildmarke PLUS. Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse an dem Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versucht – hier: Ein Widerspruch wird auf eine prioritätsältere mehrgliedrige Marke gestützt, die nur in einem schutzunfähigen Bestandteil Ähnlichkeit mit der angegriffenen Marke aufweist. Volltext

Sonstiges:

BPatG, Beschluss vom 03.02.2009 – 24 W (pat) 43/06 – Unwirksame Zustellung Volltext

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