Schlagwort-Archive: Serienmarke

LG Hamburg: IRONMAN ./. IRONTOWN Verwechslungsgefahr und Serienmarke Urteil vom 29.04.2010 – 327 O 480/09

Die Marke „IRON MAN“ verfügt für den Dienstleistungsbereich der Veranstaltung und Durchführung von Sportwettkämpfen, insbesondere Triathlonwettkämpfen, über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft.

Basierend auf der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Marke „IRON MAN“ sowie des Vorliegens von Dienstleistungsidentität besteht zwischen den Marken „IRON MAN“ und „IRON TOWN“ eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne sowie unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke. Neben der Marke „IRON MAN“ tritt die Markeninhaberin mit weiteren den Stammbestandteil „IRON“ beinhaltenden Bezeichnungen auf dem Markt auft („IRONKIDS“, „IRONTEAM“, „IRONMAN Nightrun“).

LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2010 – 327 O 480/09IRONMAN ./. IRONTOWN
MarkenG §§ 14, 23

Weiterlesen

BGH: Ferrosil

BGH, Beschluss vom 20.01.2005 – I ZB 31/03FERROSIL (Bundespatentgericht)
MarkenG § 26 Abs. 1 und Abs. 3

Die Marke „FERROSIL“ wird durch das Zeichen „P3-ferrosil“ rechtserhaltend i. S. von § 26 MarkenG benutzt, wenn der Verkehr „P3-ferrosil“ nicht als einheitliches Zeichen, sondern „P3“ und „ferrosil“ als zwei Kennzeichen auffaßt. Dies liegt nahe, wenn den Fachkreisen „P3“ als eine Art Unternehmenskennzeichen und als Stamm von Serienzeichen und die vielfältigen Produktnamen der „P3-Serie“ bekannt sind.

Weiterlesen