Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2008 – 6 U 177/07 – Sandra Escort
MarkenG 14
Ob in der Verwendung einer fremden Marke als sog. Metatag eine markenmäßige Benutzung sowie eine Markenverletzung liegt, beurteilt sich auch danach, wie der Nutzer die Kurzhinweise in der Trefferliste versteht, die ihm nach Eingabe der Marke als Suchwort präsentiert werden; danach fehlt es im vorliegenden Fall an einer Markenverletzung („Sandra Escort“).