Die Wortkombination „Pitaya de Limone“ weist für alkoholfreie Getränke eine sprachlich ungewöhnliche Ausgestaltung auf und kann als Marke geschützt werden.
BPatG, Beschluss vom 29.10.2009 – 25 W (pat) 43/09 – Unterscheidungskraft der Marke Pitaya de Limone
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG