Schlagwort-Archive: Pantohexal

BPatG: ALLFAcolor ./. ALPHA – Verwechslungsgefahr bei Einwortmarken

Leitsatz:

1. Bei der Prüfung der Markenähnlichkeit ist bei Einwortmarken nach wie vor allein auf den Gesamteindruck abzustellen, so dass selbst die Aufnahme der Widerspruchsmarke in die angegriffene Marke nicht zwingend zur Annahme einer Verwechslungsgefahr führt (Abgrenzung zu BGH GRUR 2008, 905 „Pantohexal“).

2. „ALLFAcolor“ und „ALPHA“ nicht verwechselbar ähnlich im Bereich der Klasse 2.

BPatG, Beschluss vom 09.06.2010 – 28 W (pat) 8/10ALLFAcolor ./. ALPHA
§ 9 I 2 MarkenG

Weiterlesen

BGH: Pantohexal

BGH, Beschluss vom 29.05.2008 – I ZB 54/05Pantohexal (Bundespatentgericht)
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 73 Abs. 1

a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Markenworts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft von Haus aus.

b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Widerspruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommen.

c) Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke „PANTO“ und der jüngeren Marke „Pantohexal“ bei Warenidentität.

Weiterlesen