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OLG Konstanz: Erstbegehungsgefahr im Recherchestadium

Die Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung kann im Recherchestadium nur unter sehr engen Voraussetzungen angenommen werden. Die Befürchtung oder die Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung reichen im Spiegel der Presse- und Meinungsfreiheit nicht aus. Die Erstbegehungsgefahr kann nur angenommen werden, wenn der Recherchetätigkeit der rechtswidrige Eingriff durch das Presseorgan bereits eindeutig anhaftet und durch den rechtswidrigen Eingriff ein irreparabler Schaden entsteht.

OLG Konstanz, Urteil vom 25.03.2008 – 4 U 1292/07

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