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BPatG 25 W (pat) 28/07: Keine Schutzfähigkeit der Bezeichnung iFinder als Marke

Der als Marke angemeldeten Bezeichnung „iFinder“ fehlt u.a. für Computer-Programme und Computer-Software zur Medienanalyse jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Die angemeldete Bezeichnung erschöpft sich in einer sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe zu einem verständlichen, schlagwortartigen Sachbegriff, welcher auch im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer sachbezogenen Aussage in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nicht aber den Eindruck einer individualisierenden betrieblichen Kennzeichnung erweckt.

BPatG, Beschluss vom 26.03.2009 – 25 W (pat) 28/07iFinder
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 19/2009

In der 19. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit wurde verneint:

BPatG, Beschluss vom 16.04.2009 – 25 W (pat) 27/07Triacid für „Desinfektionsmittel“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.03.2009 – 27 W (pat) 127/08 – IR-Marke PLAY BOX für die Waren: 12 Sacoches de bicylettes, sacs et sacoches de bicyclettes pour enfants 18 Sacs de rangement, sacs de transport, sacs de sport autres que ceux adaptés aux produits qu’ils sont destinés à contenir, cartables. Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.03.2009 – 25 W (pat) 28/07iFinder für verschieden Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 41, 42. Volltext

Bösgläubigkeit wurde verneint:

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