Ein Mandant der Kanzlei Breuer hat eine Abmahnung der JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten, die im Auftrag von Mario Barth gegen den Verkauf von T-Shirts mit dem Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ vorgeht.
Die Abmahnung wird damit begründet, dass die Verwendung des Zeichens „Nichts reimt sich auf Uschi“ eine unlautere Nachahmung und Herkunftstäuschung bezüglich der Produkte von Mario Barth gemäß § 4 Nr. 9 UWG darstelle. Das Zeichen „Nichts reimt sich auf Uschi“ sei durch umfassende Verwendung von Mario Barth bekannt und besitze daher eine wettbewerbsrechtliche Eigenart. Bei T-Shirts mit dem Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ handele es sich um Original-Fanartikel von Mario Barth, die gegen Nachahmungen geschützt seien.
Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, nach der sich der Mandant verpflichten soll, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „Nichts reimt sich auf Uschi“ für den Vertrieb von T-Shirts zu benutzen und die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von sportlichen 100.000 EUR (insgesamt 1.780,20 EUR) zu bezahlen.
Ist Mario Barth also der kreative Kopf hinter dem Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“? Wer da angesichts von Schenkelklopfern wie „Nicht quatschen, Machen“ leichte Zweifel hat, liegt nicht wirklich falsch. Die tatsächlichen Ursprünge des Spruchs liegen bei den Kreativen des Frühstyxradios von Radio ffn, einer Comedy-Sendung, in der Serien wie die Arschkrampen und Kalkofes Mattscheibe angefangen haben. So wurde der Spruch bereits 1991 als Trailer für Sendungen verwendet und 1992 fand eine Tour von Dietmar Wischmeyer und Oliver Kalkofe mit dem Titel „Nichts reimt sich auf Uschi“ statt, wie ein Gespräch mit den Machern vom Frühstyxradio bestätigt. Und – Überraschung! – es gab auch T-Shirts mit dem Spruch.
Wer hat’s erfunden?
Die Nachahmung des Spruchs „Nichts reimt sich auf Uschi“ durch Mario Barth mag gegenüber den wahren Kreativen vielleicht noch ein Kompliment sein. Der Versuch von Mario Barth, den Spruch nun ausschließlich für sich zu vereinnahmen, hat einen schalen Beigeschmack.
Ob hier mit wettbewerbsrechtlicher Eigenart und angeblicher Bekanntheit argumentiert werden kann, ist fraglich. Für die Zukunft wird jedenfalls versucht, den Spruch über das in solchen Fälle wesentlich effektivere Markenrecht für bestimmte Waren zu monopolisieren:
Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes ist der Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ am 3. Dezember 2010 als Wortmarke Nr. 3020100708204 mit Schutz in den Klassen 25 (Bekleidung), 14, 21, 24, 27 angemeldet worden. Anmelder der Marke: Mario Barth.
UPDATE 1: Das DPMA hat „Nichts reimt sich auf Uschi“ als Wortmarke am 26.01.2011 für die folgenden Waren und Dienstleistungen eingetragen:
Klasse 14:
Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente; Schlüsselanhänger (Fantasie- und Schmuckwaren), Anstecknadeln, Pins und Medaillen (alles Schmuckwaren)
Klasse 21:
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten); Gläser (Trinkgefäße), Becher und Tassen; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Sparbüchsen, nicht aus Metall
Klasse 24:
Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Bett- und Tischdecken; Bett- und Tischwäsche (nicht aus Papier); Hand- und Badetücher aus textilem Material; Textilstoffetiketten
Klasse 25:
Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts; Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Klasse 27:
Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material)
UPDATE 2: Stellungnahme von Oliver Kalkofe im Frühstyxradio: „Wir vom Frühstyxradio sind immer gern bereit, jungen aufstrebenden Künstlern kulturell wie auch finanziell unter die Arme zu greifen. Bei Bedarf einfach kurz anrufen, wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.
Für die Barths Strategie habe ich vollstes Verständnis. Wenn man es schon geschafft hat, einen alten Kalauer erfolgreich zu klauen, dann muss man ihn auch schonungslos mit allen Mitteln des Gesetzes verteidigen. Beim Humor hört auch für mich der Spass auf!“
UPDATE 3: Was bedeutet es, dass der Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ jetzt als Marke eingetragen ist?
Grundsätzlich stärkt dies zunächst natürlich die Position des Markeninhabers. In einem Markenverletzungsverfahren prüfen Gerichte nicht erneut, ob ein Wort oder Spruch als Marke schutzfähig ist oder nicht. Um gegen die Markeneintragung vorzugehen muss in der Regel ein Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt geführt werden, in dem dann erneut geprüft wird, ob dem eingetragenen Zeichen absolute Schutzhindernisse entgegenstehen, wie etwa die fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) oder ein Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).
Allerdings prüfen die Gerichte in einem Markenverletzungsverfahren, ob die behauptete Verletzung – hier also ein Spruch auf einem T-Shirt – überhaupt eine markenmässige Benutzung darstellt. Und hier wird zunehmend differenziert, da es einen Unterschied macht, ob etwa ein Puma als Motiv abgebildet ist, mit dem sofort die Marke des Sportartikelherstellers Puma in Verbindung gebracht wird oder nur ein Spruch, der wohl vor allem ein Statement des Trägers darstellt.
Diese Differenzierung hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen bekräftigt und ausgeführt: Die Antwort auf die Frage, ob der Verkehr ein auf der Vorderseite eines Bekleidungsstücks angebrachtes Motiv als produktbezogenen Hinweis auf die Herkunft oder als bloßes dekoratives Element auffasst, kann jedoch nach der Art und der Platzierung des Motivs variieren. Denn anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken (hierzu BGH, Beschl. v. 24.4.2008 – I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 22 = WRP 2008, 1428 – MarleneDietrich-Bildnis I) geht der Verkehr bei Wörtern und Symbolen, die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis. (BGH, Urteil vom 14.01.2010 – I ZR 82/08 – CCCP, siehe auch BGH, Urteil vom 14.01.2010 – I ZR 92/08 – DDR-Logo)
UPDATE 4: Wer sich schon immer gefragt hat, was sich auf Uschi reimt: Micki Krause – Nichts reimt sich auf Uschi (das halbfertige Lied)
UPDATE 5: Bericht in
NZ Nürnberger Zeitung: „Nichts reimt sich auf Uschi“,
BZ: Mario Barth: Streit um alten Witz,
Radio ffn: Rechtsstreit um „Uschi“!,
Kulturnews: Mario Barth klaut und klagt, dass andere klauen,
T-Online: FLOP: Mario Barth bei Witzen humorlos,
Neue Presse: Wischmeyer-Kalauer – Justizposse um Uschi?,
Lawblog: Spruch mit Barth,
serien-load: Mario Barth: “Nichts reimt sich auf Uschi!”-T-Shirt Abmahnungswahn,
Neue Westfälische: Ärger um Uschi – Zoff in der Comedy-Szene über einen 20 Jahre alten schlüpfrigen Spruch
Promi-Pranger: Mario Barth: Fieser Rechtsstreit – Bei “seiner” Uschi hört der Spaß auf!
n-tv: „Nichts reimt sich auf Uschi“ Mario Barth lässt abmahnen
sat+kabel: TV-Comedian Mario Barth mit Abmahnungen – Uralt-Spruch von Kalkofe
AZ Abendzeitung: Mario Barth patentiert Spruch: „Nichts reimt sich auf Uschi“
Welt Online: Mario Barth kennt beim Uschi-Witz keinen Spaß
Handelsblatt: Markenrechts-Posse um Zote von Mario Barth
Horizont.net: „Nichts reimt sich auf Uschi“: Mario Barth packt die juristische Keule aus
Spiegel Online: Posse um Mario Barth: Reim nicht, oder ich mahn‘ dich
W&V: „Nichts reimt sich auf Uschi“: Markenstreit um Mario Barth
LBR-Blog: Abmahnung von Mario Barth – “Nichts reimt sich auf Uschi”
Telepolis: Schutz des Plagiats?
BILD: Radio ffn zofft sich mit Comedy-Star Mario Barth um Werbespruch „Nichts reimt sich auf Uschi“
Tagesspiegel: Neue Plagiatsvorwürfe Nach Guttenberg nun auch Mario Barth