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BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Frida“ und „Frida – Frische die ankommt“ Beschluss vom 10.11.2011 – 27 W (pat) 513/11

Wort-Bildmarke Frida - Frische die ankommt Zwischen den gegenüberstehenden Marken „Frida“ und „Frida – Frische die ankommt“ besteht im Bereich der Dienstleistungen der Klasse 41 („Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Musikdarbietungen, Veranstaltung von Verlosungen und Glücksspiele“) bei Annahme durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.

BPatG, Beschluss vom 10.11.2011 – 27 W (pat) 513/11Wortmarke Frida
MarkenG § 9 I Nr. 2

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