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BPatG: „DON’T PANIC i’M ISLAMIC“ nicht als Marke schutzfähig

Der Slogan DON’T PANIC i’M ISLAMIC ist nicht als Marke für Waren der Klassen 14 (Schmuck), 16 und 25 (Bekleidung) schutzfähig. Dass der Slogan der englischen Sprache entstammt und eine gewisse Ironie in seiner Aussage enthält, vermag eine hinreichende Unterscheidungskraft nicht zu begründen. Zum einen wird die aus gängigen englischen Begriffen (die den deutschen Ausdrücken angenähert sind wie „PANIC“ = „panisch“ und „ISLAMIC“ = „islamisch“) zusammengesetzte Wortfolge von einem entscheidungserheblichen Teil des Verkehrs in ihrer Bedeutung auf Anhieb verstanden; dies gilt auch im Hinblick auf die Verneinung mit „DON’T“, die zum grammatikalischen Grundwissen die englische Sprache betreffend zählt.

BPatG, Beschluss vom 06.05.2009 – 29 W (pat) 55/07 – DON’T PANIC i’M ISLAMIC
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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