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Abmahnungen der direct-sports.de GmbH (Marken Stealth und Hawk) erneut als rechtsmissbräuchlich eingestuft

Das OLG Düsseldorf hat das Vorgehen der direct-sports.de GmbH, die in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen gegen Onlinehändler wegen angeblicher Markenverletzungen an den Bezeichnungen „Stealth“ und „Hawk“ ausgesprochen hatte, erneut als rechtsmissbräuchlich eingestuft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010 – 20 U 206 /09 – Stealth) und ihr die Kosten des Verfügungsverfahrens auferlegt.

Die Kollegen der Kanzlei Küttner Rechtsanwälte berichten, dass das OLG Düsseldorf unter Bezugnahme auf einen früheren Beschluss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2010 – 20 U 199 /09 – Hawk), der ebenfalls gegen die direct-sports.de GmbH ergangen war, auch die Abmahnungen wegen vermeintlicher Verletzungen der Marke „Stealth“ für rechtsmissbräuchlich hält, da ein ernsthafter Benutzungswillen, der für Waren wie „Squashschläger“, „Golfschläger“, aber auch „Präservative“ und „Reiseomnibusse“ eingetragenen Marke, nicht ersichtlich war.

Das Gericht führte aus:

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Abmahnung Marke „Stealth“ der direct-sports.de GmbH

Händler, die Waren mit der Bezeichnung „Stealth“ vertreiben, droht aktuell die Gefahr, eine markenrechtliche Abmahnung zu erhalten. Aus einer vorliegenden Abmahnung wegen Benutzung der Marke „Stealth“ der von der Firma direct-sports.de GmbH beauftragten Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum geht hervor, dass die üblichen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1379,80 EUR (aus einem Streitwert von 50.000 EUR) geltend gemacht werden. Auffällig an der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist vor allem die Höhe der Vertragsstrafe, die mit 10.000 EUR angesetzt wird.

Weitere Abmahnungen aus der Marke „Stealth“ sind im Auftrag der Firma Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH u.a. gegen den Vertrieb von Zahnschützern und Skateboards erfolgt.

UPDATE 1: Das OLG Düsseldorf hat das Vorgehen der direct-sports.de GmbH als rechtsmissbräuchlich eingestuft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010 – 20 U 206 /09 – Stealth).

UPDATE 2: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluss vom 23.07.2010 die Löschung der Eintragung der Marke Nr. 307 45 915 – STEALTH wegen Bösgläubigkeit der Markenanmeldung angeordnet und der Anmelderin Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH die Kosten des Löschungsverfahrens auferlegt (DPMA, Beschluss vom 23.07.2010 – Az. 307 45 915 – S 65/09 Lösch – STEALTH). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

UPDATE 3: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluss vom 02.08.2010 die Löschung der Eintragung der Marke Nr. 307 068 64 – STEALTH wegen Bösgläubigkeit der Markenanmeldung angeordnet und der Anmelderin STEALTH Ti Limited die Kosten des Löschungsverfahrens auferlegt (DPMA, Beschluss vom 02.08.2010 – Az. 307 068 64 – S 136/08 Lösch – STEALTH). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Die Marke „Stealth“

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