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EuG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken ARCOL und CAPOL

EuG, Urteil vom 25.03.2009 – T?402/07 –
Gemeinschaftsmarke ? Widerspruchsverfahren ? Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ARCOL ? Ältere Gemeinschaftswortmarke CAPOL – Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer der Beschwerdekammern des HABM durch dieses aufgehoben wird – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Verteidigungsrechte – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 61 Abs. 2, Art. 63 Abs. 6, Art. 73 Satz 2 und Art. 74 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Unabhängig von der richtigen Aussprache der unterscheidenden Buchstabengruppe „arc“, die am Anfang der angemeldeten Marke steht, ist diese in jedem Fall sehr unterschiedlich zu derjenigen der Buchstabengruppe „cap“, die am Anfang der älteren Marke steht.

Die Buchstabengruppe „ol“, die am Ende beider Marken vorhanden ist reicht nicht aus, um die beiden Marken insgesamt als klanglich ähnlich zu betrachten.

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