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BGH: AIDA/AIDU – Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher Ähnlichkeit

Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.

BGH, Urteil vom 29.07.2009 – I ZR 102/07AIDA/AIDU (OLG Köln)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5

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