Nizza Klassifikation

Was ist die Nizza Klassifikation?

Eine Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Daher muss die Marke bestimmten Waren und Dienstleistungen zugeordnet sein, für die Schutz beansprucht wird.

Entscheidend ist diese Zuordnung im Fall einer Markenverletzung. Für die Verwechslungsgefahr kommt es nämlich nicht nur auf die Ähnlichkeit der Marken, sondern auch auf die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen an, für die die Marke eingetragen und benutzt wird.

Mit welchen Begriffen die Waren und Dienstleistungen bezeichnet werden, ist in standardisierte Form in der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen (Markenklassifikation) oder kurz „Nizza-Klassifikation“ einheitlich geregelt. Die Begriffe sind dort systematisch nach Klassen gruppiert. Die Warenklassen sind in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen nach Sparten/Branchen.

Die Bezeichnung Nizza Klassifikation leitet sich der Stadt Nizza ab. Dort wurde am 15. Juni 1957 ein Abkommen über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken international beschlossen.

Inhalt der Nizza Klassifikation

Die Nizza Klassifikation enthält in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) alle standardisierten und zulässigen Begriffe, die für das Klassenverzeichnis einer Anmeldung benötigt werden.

Die Nizza Klassifikation in ihrer aktuelle Fassung finden Sie mit Erläuterungen auf dieser Seite.

Suchmaschine für Waren- und Dienstleistungsbegriffe

Als Orientierung zum Finden der richtigen Waren- und Dienstleistungsbegriffe bietet das DPMA die Möglichkeit eine Suchmaschine für Waren- und Dienstleistungen zu nutzen.

Link: Nizzaklasse Recherche (DPMA)

Bitte beachten Sie, dass die Suchmaschine nur eine erste Hilfe darstellt. Für die richtige Zuordnung Ihrer Marke zu den passenden Waren und Dienstleistungen fragen Sie am Besten einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen

Waren

KLASSE 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke;
Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;
Düngemittel;
Feuerlöschmittel;
Mittel zum Härten und Löten von Metallen;
chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;
Gerbmittel;
Klebstoffe für gewerbliche Zwecke

KLASSE 2
Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;
Färbemittel;
Beizen; Naturharze im Rohzustand;
Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler

KLASSE 3
Wasch- und Bleichmittel;
Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel;
Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel

KLASSE 4
Technische Öle und Fette; Schmiermittel;
Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel;
Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe;
Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke

KLASSE 5
Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse;
Hygienepräparate für medizinische Zwecke;
diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost;
Pflaster, Verbandmaterial;
Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;
Desinfektionsmittel;
Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;
Fungizide, Herbizide

KLASSE 6
Unedle Metalle und deren Legierungen;
Baumaterialien aus Metall;
transportable Bauten aus Metall;
Schienenbaumaterial aus Metall;
Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke);
Schlosserwaren und Kleineisenwaren;
Metallrohre;
Geldschränke;
Waren aus Metall, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
Erze

KLASSE 7
Erläuterungen durch:
a) Angabe des Verwendungszwecks oder des Industriezweiges, z.B.: Maschinen für die Metall-, Holz-, Kunststoffverarbeitung, Maschinen für die chemische Industrie, die Landwirtschaft, den Bergbau, Textilmaschinen, Maschinen für die Getränkeindustrie, Baumaschinen, Verpackungsmaschinen oder

b) Einzelbenennungen, vgl. „Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen“, Teil II, Klasse 7

Maschinen und Werkzeugmaschinen;
Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge);
Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge);
nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte;
Brutapparate für Eier

KLASSE 8
Erläuterung durch:
a) Angabe des Verwendungszwecks, z.B.: handbetätigte Geräte für land- garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, für den Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau sowie für die Bautechnik; oder b) Einzelbenennungen, vgl. „Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen“, Teil II, Klasse 8

Handbetätigte Werkzeuge und Geräte;
Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel;
Hieb- und Stichwaffen;
Rasierapparate

KLASSE 9
Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente;
Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität;
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild;
Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;
Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate;
Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer;
Feuerlöschgeräte

KLASSE 10
Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel;
chirurgisches Nahtmaterial

KLASSE 11
Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen

KLASSE 12
Fahrzeuge;
Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser

KLASSE 13
Schusswaffen; Munition und Geschosse;
Sprengstoffe;
Feuerwerkskörper

KLASSE 14
Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente

KLASSE 15
Musikinstrumente

KLASSE 16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse;
Buchbinderartikel;
Fotografien;
Schreibwaren;
Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke;
Künstlerbedarfsartikel;
Pinsel;
Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel);
Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);
Verpackungsmaterial aus Kunststoff, so weit es nicht in anderen Klassen enthalten ist;
Drucklettern;
Druckstöcke

KLASSE 17
Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate);
Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial;
Schläuche (nicht aus Metall)

KLASSE 18
Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
Häute und Felle;
Reise- und Handkoffer;
Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke;
Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren

KLASSE 19
Baumaterialien (nicht aus Metall);
Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke;
Asphalt, Pech und Bitumen;
transportable Bauten (nicht aus Metall);
Denkmäler (nicht aus Metall)

KLASSE 20
Möbel (aber Spezialmobiliar für Laboratorien: Kl. 9; Spezialmobiliar für den ärztlichen Gebrauch: Kl. 10; Billardtische: Kl. 28 usw.;), Spiegel, Bilderrahmen; Waren, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen

KLASSE 21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche;
Kämme und Schwämme;
Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke);
Bürstenmachermaterial;
Putzzeug;
Stahlwolle;
rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas);
Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind

KLASSE 22
Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen);
rohe Gespinstfasern

KLASSE 23
Garne und Fäden für textile Zwecke

KLASSE 24
Webstoffe und Textilwaren, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
Bett- und Tischdecken

KLASSE 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (aber Schutz- und Sicherheitsbekleidung: Kl. 9; Schutzhelme: Kl. 9; orthopädische Bekleidungsstücke und Schuhwaren: Kl. 10; Spezialbekleidung für bestimmte Sportarten, wie z.B. Baseball-, Boxhandschuhe: Kl. 28 usw.;)

KLASSE 26
Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder;
Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln;
künstliche Blumen

KLASSE 27
Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge;
Tapeten (ausgenommen aus textilem Material)

KLASSE 28
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck

KLASSE 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild;
Fleischextrakte;
konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse;
Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte;
Eier, Milch und Milchprodukte;
Speiseöle und -fette

KLASSE 30
Kaffee, Tee (aber medizinischer Tee Kl. 5), Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffeeersatzmittel;
Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis;
Honig, Melassesirup;
Hefe, Backpulver;
Salz, Senf;
Essig, Soßen (Würzmittel);
Gewürze;
Kühleis

KLASSE 31
Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
lebende Tiere;
frisches Obst und Gemüse;
Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen;
Futtermittel, Malz

KLASSE 32
Biere;
Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke;
Fruchtgetränke und Fruchtsäfte;
Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken

KLASSE 33
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)

KLASSE 34
Tabak;
Raucherartikel;
Streichhölzer

Dienstleistungen

KLASSE 35
Werbung;
Geschäftsführung;
Unternehmensverwaltung;
Büroarbeiten

KLASSE 36
Versicherungswesen;
Finanzwesen;
Geldgeschäfte;
Immobilienwesen

KLASSE 37
Bauwesen;
Reparaturwesen;
Erläuterung durch Angabe der Art der Reparaturdienste (z.B. Angabe der Warenbereiche), vgl. »Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen«, Teil II, Klasse 37

Reparaturwesen;
Installationsarbeiten

Zulässig ist auch:

* „Montage von … für Dritte“ unter Angabe konkreter Waren als Dienstleistung in Klasse 37 (Installation)

KLASSE 38
Telekommunikation

KLASSE 39
Transportwesen;
Verpackung und Lagerung von Waren;
Veranstaltung von Reisen

KLASSE 40
Materialbearbeitung

In der Klasse 40 (Materialbearbeitung) werden folgende Dienstleistungen zugelassen:

* „Auftragsfertigung von … für Dritte“
* „Lohnfertigung von … für Dritte“

Erforderlich ist dabei (wie bei den „Einzelhandelsdienstleistungen“) eine ungefähre Angabe des Warenbereichs, in dem die Fertigung für Dritte erbracht wird (z.B. „Auftragsfertigung von Bekleidungsartikeln, Schuhen und Textilwaren für Dritte“; „Lohnfertigung von Elektrowaren und Elektronikwaren für Dritte“).

Diese Neuerung soll es Zuliefererunternehmen, die für Dritte (als selbständige Dienstleistung) Waren herstellen, ermöglichen, eine eigene Dienstleistungsmarke zu erhalten (vgl. BPatGE 27 W (pat) 67/08, Bl. f. PMZ 2009, 79).

Nicht zulässig ist nach wie vor:

* „Herstellung von … für Dritte“

Grund: Wer Waren herstellt, will im Regelfall eine Marke für die konkret hergestellten Waren; auch international ist diese Formulierung nicht anerkannt.

KLASSE 41
Erziehung;
Ausbildung;
Unterhaltung;
sportliche und kulturelle Aktivitäten

KLASSE 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

KLASSE 43
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

KLASSE 44
Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen;
Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere;
Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- oder Forstwirtschaft.

KLASSE 45
Juristische Dienstleistungen;
Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen;
von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse.

Nizza Klassifikation – 9. Ausgabe (gültig ab 01.01.2007) (DPMA)

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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