Archiv der Kategorie: Urteile

In der Urteilssammlung finden Sie aktuelle Urteile rund um Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht im Volltext.

Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 50/2009

In der 50. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 07.12.2009 – 30 W (pat) 67/08 – Wortmarke „Unicum“ u.a. für Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; soweit in Klasse 16 enthalten; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 04.11.2009 – 26 W (pat) 32/09 – Wortmarke „business date“ u.a. für Klasse 03: Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper und Schönheitspflege, Haarwässer; Klasse 18: Reise- und Handkoffer; Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 07.10.2009 – 26 W (pat) 91/08 – Wortmarke „bonusstrom“ u.a. in Klasse 35: Dienstleistungen eines Energiemaklers, nämlich Vermittlung und Versorgung von öffentlichen Einrichtungen, Gewerbebetrieben, Kommunen und privaten Haushalten mit Strom; Marketingdienstleistungen; Vermittlung von Stromlieferverträgen; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 29.09.2009 – 24 W (pat) 77/08 – Wortmarke DAYLITE für die Waren „11: Taschenlampen“

BPatG, Beschluss vom 15.09.2009 – 27 W (pat) 137/08 – Wort-/Bildmarke u.a. für Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Klebstoffe und Klebematerialien für gewerbliche Zwecke; Farben, Firnisse, Lacke; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)

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BPatG: „Fitte Birne“ als Marke für „Software zum Gedächtnistraining“ schutzfähig

Die angemeldete Marke „Fitte Birne“ weist für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Gedächtnistraining“ die erforderliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf und ist auch nicht freihaltebedürftig nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Ein möglicher beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Bereich des Gedächtnistrainings in Form einer thematischen Aussage erschließt sich nur mittelbar. Das beschreibende Verständnis der angemeldeten Wortfolge bedarf eines gedanklichen analytischen Zwischenschritts. Bedingt durch die umgangssprachliche, saloppe Wortwahl und die dadurch gegebene gewisse Originalität ist der Begriff „Fitte Birne“ als betrieblicher Herkunftshinweis geeignet.

BPatG, Beschluss vom 30.09.2009 – 29 W (pat) 76/08Fitte Birne
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 49/2009

In der 49. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit als Marke verneint:

BPatG, Beschluss vom 20.11.2009 – 25 W (pat) 27/09 – „Fanlaib“ u. a. für die Waren und Dienstleistungen „Milchprodukte; Brote, feine Backwaren und Konditorwaren; Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“

BPatG, Beschluss vom 27.10.2009 – 27 W (pat) 180/09 – „club-ebook.de“ u.a. für die Waren und Dienstleistungen „Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitschriften, Bücher und Broschüren; Vertriebsleistungen auf dem Gebiet elektronischer Veröffentlichungen zu schöngeistigen und Sachthemen, soweit in Klasse 35 enthalten sind; …“

BPatG, Beschluss vom 30.09.2009 – 26 W (pat) 2/09WBM Linkrank u.a. für die Dienstleistungen „Klasse 35: Erstellen von Statistiken, Herausgabe von Statistiken, Pflege von Daten in Computerdatenbanken, Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken, Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken, …“

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BPatG: Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

Leitsatz:

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.

BPatG, Beschluss vom 12.11.2009 – 30 W (pat) 78/06Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe
§ 71 Abs. 1 MarkenG, §§ 23 Abs. 3 Satz 2, 33 RVG

BPatG: Marke „WEIHNACHTS-ZAUBER“ nicht für Schokolade schutzfähig

Der Begriff „Weihnachts-Zauber“ ist für Schokoladewaren nicht als Marke schutzfähig. Der Verkehr wird in diesem Begriff keine auf eine bestimmte betriebliche Herkunft hinweisende Wortschöpfung sondern in erster Linie eine werbeübliche Anpreisung sehen, die auf weihnachtstypische Eigenschaften, nämlich besondere Geschmacksrichtungen und Verpackungen der (Schokolade-) Waren hindeutet, für die dieser Begriff als Marke geschützt werden soll. Der angemeldeten Marke fehlt deshalb jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

BPatG, Beschluss vom 29.10.2009 – 25 W (pat) 72/09WEIHNACHTS-ZAUBER
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Käse in Blütenform III

Leitsätze:

1. Eine bösgläubige Anmeldung setzt zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht wird, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich ist. Anderenfalls kann eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten. Übereinstimmungen in funktions-bedingten und damit schutzunfähigen Gestaltungselementen von Formmarken können eine markenrechtlich relevante Ähnlichkeit nicht begründen.

2. Die Verwendung von Phantasiebegriffen, mit der funktionsbedingte Produktformen der Anschein einer willkürlichen und charakteristischen Gestaltung vermittelt werden soll, bleibt ohne Einfluss auf die Beurteilung ihrer Schutzfähigkeit.

BPatG, Beschluss vom 28.10.2009 – 28 W (pat) 213/07Käse in Blütenform III
§§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

BPatG: Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme

Leitsatz:

1. § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO sind im markenrechtlichen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren über § 82 MarkenG nur in den Fällen anwendbar, in denen die vorangegangenen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes und/oder des Bundespatentgerichts ohne die Rücknahme des Widerspruchs zu einer Änderung der materiellen Rechtslage geführt hätten.

2. Daher ist der Antrag der Widersprechenden auf Erklärung der Wirkungslosigkeit dieser Beschlüsse, nachdem sie ihren Widerspruch aus ihrer älteren Marke nach Erlass des Beschlusses des Bundespatentgerichts, mit dem die Beschwerde der Widersprechenden gegen die ihrem Widerspruch den Erfolg versagenden Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes zurückgewiesen worden ist, zurückgenommen hat, wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig zurückzuweisen.

BPatG, Beschluss vom 02.11.2009 – 27 W (pat) 55/09Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme
§§ 82 MarkenG, 269 ZPO

BGH: Unrichtige Aufsichtsbehörde

a) Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen.

b) Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.

BGH, Urteil vom 10.06.2009 – I ZR 37/07Unrichtige Aufsichtsbehörde
BGB § 339; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 a.F.

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OLG Köln: „DHL im All“ Urheberrechtsschutz einer Werbekampagne

Leitsatz

1. Abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, genießen keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz. Das gilt auch für ein Werbekonzept, das die Einfälle kombiniert, Pakete ins Weltall an Bord der ISS zu befördern, wo Experimente getätigt werden, und als erstes Logistikunternehmen dafür mit einem Missionslogo und einer Verlosungsaktion via Internet zu werben.

OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2009 – 6 U 226/08 – „DHL im All
UrhG §§ 2, 3, 24

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