Am 19.9.2009 ab 12 Uhr ist es soweit: Dann heißt es „O’zapft is!“ und das 176. Oktoberfest wird eröffnet. Bis zum 4.10. herrscht dann wieder Feierstimmung auf der Münchner Theresienwiese.
Zeit für ein Themen-Spezial zum Markenschutz für das Oktoberfest.
Die Landeshauptstadt München hat Markenschutz für das Oktoberfest durch Benutzung der
Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr seit dem Jahr 1810 (§ 4 Nr. 2 MarkenG).
Darüber hinaus besteht für die Stadt München zusätzlicher Schutz durch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken für die Oktoberfest Logos.
Oktoberfest Logo
Bildmarke „Oktoberfest mit dem Bildbestandteil lachender Bierkrug“ – das Oktoberfest Logo (Registernummer: 30627936)
Das Oktoberfest-Maskottchen „Wiesn Wastl“ (Registernummer 30057898).
Markenschutz für die Bezeichnung Oktoberfest-Bier
Das berühmte „Oktoberfestbier“ ist als Marke (Register-Nummer 1040818) in Klasse 32 zugunsten des Vereins Münchener Brauereien geschützt. Diese Marke und damit die Bezeichnung „Oktoberfestbier“ darf deshalb ausschließlich von den Münchner Traditionsbrauereien verwendet werden.
Bildmarke Oktoberfest-Märzen Hacker-Pschorr (Registernummer: 30237816 )
Hacker-Pschorr Bräu GmbH.
Bildmarke Oktoberfest-Bier Paulaner (Registernummer: 30228660)
Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG.