Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website.
BGH, Urteil vom 30.06.2009 – VI ZR 210/08 – Störerhaftung für Domainpächter
BGB § 823
Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website.
BGH, Urteil vom 30.06.2009 – VI ZR 210/08 – Störerhaftung für Domainpächter
BGB § 823