Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbstständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt.
BGH, Urteil vom 03.03.2016 – I ZR 140/14 – Angebotsmanipulation bei Amazon
Norm: § 14 Abs 5 MarkenG