Achtung Abmahnung! Die Rechtsanwaltskanzlei MAS&P verschickt im Auftrag der Romantik Hotels & Restaurants AG aus Frankfurt am Main Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Benutzung der Bezeichnung „Romantikhotel“ auf Internetseiten von Hotels sowie in Google-Adwords Werbeanzeigen. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine aktuelle Abmahnung vor, die sich gegen einen Hotelbetreiber richtet, der sein Hotel als „Romantikhotel [Name des Hotels]“ beworben hatte.
Die Romantik Hotels & Restaurants AG beruft sich dabei auf verschiedene deutsche, europäische und internationale „Romantik Hotel“-Marken sowie auf das Firmenschlagwort „Romantik Hotel(s)“. In der Abmahnung wird auf einige Urteile verwiesen, in denen die Gerichte dem Firmenschlagwort „Romantik Hotel(s)“ Verkehrsgeltung zugestanden haben (OLG Rostock, Urteil vom 20.03.2012 – 2 U 4/12, LG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.10.2014 – 2-03 O 31/14; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.07.2007 – 2-06 O 802/06).
Der Abmahnung ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, mit der gefordert wird, die Benutzung der Bezeichnung „Romantikhotel“ für die Erbringung und/oder Bewerbung von Hoteldienstleistungen zu unterlassen. Weiter wird Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten i.H.v. 2.382,00 EUR aus einem Gegenstandswert von 125.000 EUR (1,5 Geschäftsgebühr) gefordert.
Wir empfehlen daher, sich im Falle einer Abmahnung umgehend beraten zu lassen. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung „Romantik Hotel“ erhalten haben, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Breuer Lehmann für eine erste Einschätzung zur Verfügung.