Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner aus Hamburg verschickt aktuell im Auftrag Global Merchandising Services Ltd. Abmahnungen wegen angeblicher Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen durch die Benutzung der Bezeichnung „LEMMY“, „LEMMY KILMISTER“ und/oder „MOTÖRHEAD“. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine weitere Abmahnung gegen einen Händler vor, der T-Shirts mit der Aufschrift „LEMMY“ und „LEMMY KILMISTER“ angeboten hatte.