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BPatG: „Pan Am“ – Anmeldung einer nicht mehr benutzten Marke ist nicht bösgläubig Beschluss vom 19.06.2008 – 27 W (pat) 79/06

Eine Markenanmeldung ist nicht bösgläubig, wenn die Markeninhaberin sich im Insolvenzverfahren befindet und die Marke zum Zeitpunkt der Anmeldung seit mehr als fünf Jahren nicht mehr benutzt wurde.

In dieser lesenswerten Entscheidung des Bundespatentgericht vom 19. Juni 2008 (27 W (pat) 79/06) hat der 27. Senat die Zurückweisung des Löschungsantrags gegen die Wortmarke „Pan Am“, eingetragen u.a. für „Taschen; Bekleidungsstücke; Turn- und Sportartikel“ bestätigt.

Aus den Gründen:
Es fehle bereits am schutzwürdigen Besitzstand der Bezeichnung „Pan Am“. Weder die Antragstellerin habe einen solchen gehabt, noch die amerikanische Fluglinie PanAm American World Airways Inc., denn diese Fluglinie habe sich im Juli 2003 schon im Insolvenzverfahren befunden, den Flugbetrieb bereits 1991 eingestellt und die Marke zum Zeitpunkt der Anmeldung der streitgegenständlichen angegriffenen Marke seit mehr als fünf Jahren nicht mehr benutzt gehabt.

Die Markenanmeldung sei auch nicht sittenwidrig, da die im Verfahren vorgelegte Korrespondenz belege, dass der Markeninhaber versucht habe, vor der Anmeldung mit der amerikanischen Fluglinie einen Lizenzvertrag abzuschließen. Ein Kontakt zu Vertretern der amerikanischen Fluglinie sei aber – wohl aufgrund deren Insolvenz . nicht möglich gewesen . Gegen die sittenwidrige Störungsabsicht des Markeninhabers spreche auch, dass dieser die Marke benutze. Eine frühere eventuell fortbestehende Bekanntheit der Marke „Pan Am“ sei kein Löschungsgrund. Bösgläubigkeit wegen zweckentfremdeter Nutzung der Marke zu unterstellen, widerspreche den Grundsätzen des Markenrechts. Dass ein Unternehmer seine Produkte mit einer Markenkennzeichnung versehe, von der er erwarte, dass sein Zielpublikum sie attraktiv finden möge, sei vielmehr sinnvolles unternehmerisches Handeln.

BPatG, Beschluss vom 19.06.2008 – 27 W (pat) 79/06 – „Pan Am
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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Schiesser

Registernummer: 30635592
Wort-/Bildmarke: Schiesser ist Qualität
306355922
Inhaber: Schiesser AG, Radolfzell
Klasse: 25 Bekleidungsstücke, insbesondere Shirts, Tops, Unterwäsche für Herren, Damen und Kinder; Tag- und Nachtwäsche für Herren, Damen und Kinder; Dessous; Strümpfe; Socken; Freizeit- und Funktionswäsche für Herren, Damen und Kinder

Eine Übersicht verschiedener Schiesser-Marken hat das Markenblog zusammengetragen.

Der Wäschehersteller Schiesser hat Insolvenz beantragt. Das teilte das 1875 gegründete Traditionsunternehmen aus Radolfzell am Bodensee gestern mit. (Handelsblatt am 09.02.2009)
Als Hauptgrund wird unter anderem genannt, dass die Marke Schiesser trotz hoher Qualität der Produkte seit Jahren ihr spießiges Feinripp-Image nicht losgeworden sind.

Ganz verschwinden wird die Marke hoffentlich nicht. Bis die Turbulenzen ausgestanden sind, hier etwas Werbung: