KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008 – 5 W 371/07 – Rechtsmissbrauch beim fliegenden Gerichtsstand
Es ist gerade in Rechtsstreitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes weder ungewöhnlich noch anrüchig, wenn angreifende Wettbewerber im Hinblick auf den häufig eröffneten „fliegenden Gerichtsstand“ das gerichtliche Forum wählen, welches ihnen im Hinblick auf die dort vorherrschende Rechtsprechung zur Erreichung ihrer Prozessziele am meisten Erfolg versprechend erscheint.
Die Annahme des Missbrauchs liegt jedoch nahe, wenn eine Gerichtsstandswahl praktiziert wird, die offenkundig darauf abzielt, ein dem jeweiligen Gegner ortsfernes Gericht auszuwählen, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen erkennbar sind.