Bei Marken, die aus Wort- und Bildbestandteilen kombiniert sind, hat sich die Prüfung der Schutzfähigkeit auch darauf zu erstrecken, ob die Marke in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt.
Die Gestaltung der Wort-/Bildmarke „foodartists Eventservice & Management“ weist eine den Schutz begründende Komplexität auf. Das Gesamtzeichen ist damit geeignet, sich so dem Publikum als betriebliches Unterscheidungsmittel einzuprägen.
BPatG, Beschluss vom 19.04.2012 – 27 W (pat) 528/12 – foodartists Eventservice & Management
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG