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LG Düsseldorf: Keine Verletzung der Marke Steuerfuchs durch die Domain „frag-den-steuerfuchs.de“

Es besteht kein Unterlassungsanspruch aus der Marke Steuerfuchs gegen die Verwendung einer Domain „frag-den-Steuerfuchs“, weil die angesprochenen Verkehrskreise in dem verwandten Begriff „Steuerfuchs“ sowie der angegriffenen Wortkombination „frag-den-Steuerfuchs“ lediglich eine rein beschreibende Angabe sehen und es damit schon an einer markenmäßigen Benutzung fehlt.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2009 – 2a O 34/06frag-den-steuerfuchs.de
§§ 14 I, II Nr. 2, V, 15 I, II Nr. 2, IV MarkenG

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