BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 32 W (pat) 130/07 – Elbebad
Dem Begriff „elbebad“ fehlt die notwendige Unterscheidungskraft, er ist daher nicht als Wortmarke für die Bereiche Werbung, Unterhaltungsangebote und Gesundheitspflege eintragungsfähig.
BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 32 W (pat) 130/07 – Elbebad
Dem Begriff „elbebad“ fehlt die notwendige Unterscheidungskraft, er ist daher nicht als Wortmarke für die Bereiche Werbung, Unterhaltungsangebote und Gesundheitspflege eintragungsfähig.